Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Umsetzung von Entwicklungsstrategien nach der Förderrichtlinie "LEADER 2014", Nr. 08914

Ziel dieses Programmes ist es, ländliche Räume unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen, können Sie Zuschüsse erhalten.

Für welche Vorhaben ist eine Projektförderung möglich?

    • Unterstützung für die Vorbereitung einer Leader-Entwicklungsstrategie (LES)
    • Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES
    • Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperation in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG)
    • Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung

Konditionen

Art der Förderung
Zuschüsse (Anteilsfinanzierung).

Höhe
je nach der Art der Vorhaben und der Charakteristik der Antragstellenden.

(Details: Jenach Vorgaben der Förderrichtlinie (siehe Rechtsgrundlage).

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

  • Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

  • Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.

Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Unterstützung zur LES-Vorbereitung

  • lokale Gemeinschaften

Durchführung von LES-Vorhaben

  • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

  • rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich

  • lokale Aktionsgruppen (LAG)

Kooperationsvorhaben

  • Vorbereitung: ausschließlich durch sächsische LAG-Begünstigte

  • Durchführung:

    • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

    • rechtsfähige Personengesellschaften Begünstigte

    • lokale Aktionsgruppen (LAG)

LES-Verwaltung

  • durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaftanerkannte lokale Aktionsgruppen (LAG)

Weitere Voraussetzungen

  • Die Vorhaben müssen der Entwicklungsstrategie des Leader-Gebietes entsprechen

  • Wesentliche Grundlage für die Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des Leader-Gebietes zum Vorhaben

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordrucke

  • Unterlagen und Nachweise nach den Angaben im Antragsformular

Fristen

Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig vor dem geplanten Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 05.02.2021