Allgemeine Informationen
Durch Verschmelzung können Sie mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammenfassen lassen. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster. Sie ersparen sich damit insbesondere Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen, da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen.
Vereinigung von Flurstücken
Sind die zu verschmelzenden Flurstücke im Grundbuch nicht unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes gebucht, müssen Sie einen beglaubigten Antrag auf Vereinigung beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Die Beglaubigung kann die Untere Vermessungsbehörde, in deren Gebieten (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) das betreffende Flurstück liegt oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vornehmen. Damit entfallen unter anderem künftig bei Bauanträgen in der Regel kostenpflichtige Vereinigungsbaulasten.
Verfahrensablauf
Die Verschmelzung von Flurstücken können Sie je nach Regelung des Vermessungsamtes mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online stellen. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe "Onlineantrag und Formulare").
Mit Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie einen Fortführungsnachweis. Eine weitere Ausfertigung wird dem Grundbuchamt zur Eintragung übergeben.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 13.01.2025