Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sollte von ihnen ausnahmsweise direkte Gefahr für den Menschen ausgehen, können Sie ein Nest dieser Insekten nur mit einer Ausnahmegenehmigung umsiedeln, die Sie bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Bevor Sie an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes denken, könnten folgende Maßnahmen helfen:
Hornissen sowie einige Arten der Wespen und Hummeln bilden Staaten. Diese bestehen nur während der Vegetationsperiode. Den Winter überdauern nur begattete Weibchen, die im nächsten Jahr in der Regel an einem anderen Ort einen neuen Staat gründen. Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln und Wildbienen agieren als Bestäuber.
Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.
Die Arten unterscheiden sich in der Anlage ihrer Nester. Es werden Nester in natürlichen und künstlichen Hohlräumen (zum Beispiel Spechthöhlen oder Dachböden), in Ritzen, im Boden, freihängend oder an senkrechten Strukturen angelegt. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:
Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere in der Regel friedlich.
Tipp: Rat finden Sie vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder in akuten Fällen bei der Feuerwehr.
Schillerlinde 6
09496 Marienberg
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Sie können die Entfernung des Insektennestes schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ihr Antrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Welche Insektenart soll entfernt werden (Hummel, Wespe, Wildbiene, Hornisse)?
Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus
Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens
Tipp: Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Insektenart genau zu bestimmen, wenden Sie sich gern an die für Sie zuständige Stelle.
wichtiger Grund, zum Beispiel eine Allergie gegen Insektenstiche
keine
keine
§§ 39 und 44 bis 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Allgemeiner und Besonderer Artenschutz
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 71, Tarifstelle 8.11– Naturschutz
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. {25.09.2024}