Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Entfernung der Nester von Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen
Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sollte von ihnen ausnahmsweise direkte Gefahr für den Menschen ausgehen, können Sie ein Nest dieser Insekten nur mit einer Ausnahmegenehmigung umsiedeln, die Sie bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Bevor Sie an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes denken, könnten folgende Maßnahmen helfen:
Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen
Die artengeschützten Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.
Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.
Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:
Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.
Tipp: Rat finden Sie vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.
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Beantragen Sie schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle, das Insektennest entfernen zu dürfen.
Ihr Antrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Welche Insektenart soll entfernt werden (Hummel, Wespe, Wildbiene, Hornisse)?
Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus
Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens
Tipp: Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Insektenart genau zu bestimmen, wenden Sie sich gern an die zuständige Behörde.
wichtiger Grund, zum Beispiel eine Allergie gegen Insektenstiche
keine
§§ 44 bis 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Besonderer Artenschutz
Die Hornisse – Das unbekannte Wesen
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Bienen, Hummeln, Wespen und Co.
Ministerium für Inneres und Sport
Informationen über Insektenschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 19.07.2021