Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verwaltungsstelle erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung es umzusetzen ist.
Robert-Koch-Straße 16a
08340 Schwarzenberg
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.
Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.
Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn
das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung durch den Straßenverkehr be- und entladen werden kann.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird.
Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn
der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
Name und Anschrift des Antragstellers
Grund für das Halteverbot
Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
Dauer der Sperrung
Übersichtsplan oder Skizze
Verkehrszeichenplan
Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn
Gebühren: abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg
§ 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzei, Redaktion Amt24. 29.04.2021