Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.
Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen ausweisen.
Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.
Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn
das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung des Straßenverkehrs be- und entladen werden kann.
Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn
der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
Name und Anschrift des Antragstellers
Grund für das Halteverbot
Ort der Sperrung
zu beanspruchende Fläche
Dauer der Sperrung
Übersichtsplan oder Skizze
Verkehrszeichenplan
Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn
Die Gebühren sind abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.
Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.
§§ 45 Absatz 6, 46 Abs. 1 Nr. 3, 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 05.08.2022