Wenn Sie in einem der nachfolgenden Heilberufe selbstständig tätig sind, müssen Sie Änderungen zu Ihrer Tätigkeit (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) und die Aufgabe Ihrer Praxis oder der selbstständigen Tätigkeit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.
Klosterstraße 7
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Erreichbarkeit Ansprechpartner Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Anliegen. |
Antragstellung – Verlängerung Bestattungsfrist; Urnen-, Sargumbettungen; Leichenpass Medizinalaufsicht – Anzeige zur Aufnahme und Änderung der selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Schutzimpfungen Frau Gruner (Alt-LK ASZ/ STL) Frau Thiel-Bräuer (Alt-LK MEK) Belehrung, Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmittel „Gesundheitszeugnis“ Frau Fiedler (Alt-LK ASZ/ STL) Frau Thiel-Bräuer (Alt-LK MEK) |
Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Sie sind selbstständig in einem der aufgeführten Heilberufe tätig und es ergaben sich Änderungen.
Dokumente, aus denen die Änderungen hervorgehen.
keine
keine
§ 4 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) – Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
§ 10 SächsGDG – Anzeigepflicht, Berufsaufsicht
Freigabevermerk
Staatsministerium für Kultus, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 28.09.2021