Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem der nachfolgenden Heilberufe selbstständig tätig sind, müssen Sie Änderungen zu Ihrer Tätigkeit (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) und die Aufgabe Ihrer Praxis oder der selbstständigen Tätigkeit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

  • Arzt oder Ärztin
  • Zahnarzt oder Zahnärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder -therapeutin
  • Apotheker oder Apothekerin
  • Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
  • Altenpfleger oder Altenpflegerin
  • Diätassistent oder Diätassistentin
  • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
  • Logopäde oder Logopädin
  • Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
  • Orthoptist oder Orthoptistin
  • Pflegefachmann/-frau
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent oder Assistentin
  • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
  • Podologe oder Podologin
  • Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent oder Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
  • Medizinisch-technischer Radiologieassistent oder Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin
  • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin
  • als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin
Hinweis: Die Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie ebenfalls anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Voraussetzungen

Sie sind selbstständig in einem der aufgeführten Heilberufe tätig und es ergaben sich Änderungen.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente, aus denen die Änderungen hervorgehen.

Fristen

keine

Kosten

keine

Freigabevermerk

Staatsministerium für Kultus, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 28.09.2021