Wenn Sie sich in einem der nachstehenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, verlegen Sie Ihre Praxis oder geben Sie die Tätigkeit auf, teilen Sie dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mit.
Anzeigepflichtig ist die Tätigkeit in diesen Heilberufen:
Klosterstraße 7
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Erreichbarkeit Ansprechpartner Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Anliegen.
Antragstellung – Verlängerung Bestattungsfrist; Urnen-, Sargumbettungen; Leichenpass
Frau Woboda
Telefon: 03733 831 3008
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Medizinalaufsicht – Anzeige zur Aufnahme und Änderung der selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf
Frau Thiel-Bräuer
Telefon: 03735 601 3288
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Schutzimpfungen
Frau Burkhardt (Standort Annaberg-Buchholz)
Telefon: 03733 831 3220
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Frau Gruner (Standort Aue-Bad Schlema)
Telefon: 03771 277 3228
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Frau Thiel-Bräuer (Standort Marienberg)
Telefon: 03735 601 3288
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Belehrung, Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmittel „Gesundheitszeugnis“
Frau Burkhardt (Standort Annaberg-Buchholz)
Telefon: 03733 831 3220
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Frau Fiedler (Standort Aue-Bad Schlema)
Telefon: 03771 277 3298
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Frau Thiel-Bräuer (Standort Marienberg)
Telefon: 03735 601 3288
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Anzeigen zu Ihrer heilberuflichen Tätigkeit können Sie dem Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich übermitteln. Soweit für Ihren Ort verfügbar, nutzen Sie den Online-Dienst in Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Sie müssen folgende Angaben machen:
Name
Adresse der Niederlassung
Umfang der Tätigkeit
Vorlage der Berechtigung zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung
Das Gesundheitsamt überprüft Ihre Anzeige.
Bei Aufnahme der Tätigkeit wird Ihnen in der Regel eine Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige und ein Gebührenbescheid erstellt.
Achtung! Gegebenenfalls müssen Sie die Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige persönlich abholen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
Ihr Beruf entspricht einem der aufgeführten Heilberufe
Sie möchten eine selbstständige Tätigkeit in diesem Beruf aufnehmen oder sind mit dieser bereits beim Gesundheitsamt gemeldet
Berufsurkunde (Kopie)
Anzeige: vor Aufnahme der Tätigkeit
EUR 5,00 bis EUR 45,00, im Regelfall EUR 25,00
§ 4 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) – Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
§ 10 SächsGDG – Anzeigepflicht, Berufsaufsicht
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Staatsministerium für Kultus, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 28.09.2021