Familien in finanzieller Notlage – hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände – können finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.
Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine einmalige Unterstützung möglich.
Hinweise:
Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter
Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
–> Beratungsstellensuche
Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.
Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.
Die Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Anlaufstellen.
Beschreiben Sie im Antrag die Notlage und legen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar.
Geben Sie an, welche anderen Hilfen schon in Anspruch genommen wurden beziehungsweise wieweit Sie dies versucht haben.
Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben und erteilen eine schriftliche Ermächtigung zur Überprüfung ihrer Angaben.
Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein. Dort prüft man die Angaben und leitet Ihre Unterlagen mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.
Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwangere
ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen
Bedürftigkeit (zum Beispiel wirtschaftliche Notlage)
Alle zustehenden gesetzlichen Leistungen wurden vorrangig in Anspruch genommen und es werden ergänzende Hilfen benötigt.
Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.
keine
Unterstützung bei Mehrlingsgeburten
Amt24-Leistung
Freigabevermerk
Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind". 09.06.2016