Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Immobiliardarlehensvermittler* gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen oder entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, die entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden bestimmt sind.

Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch, wenn Sie

  • entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
  • Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.

Hinweis: Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobiliardarlehensberater beantragen Sie schriftlich bei der Gewerbebehörde (–> zuständige Stelle). Die erforderlichen Formulare beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über die zuständige Stelle.

  • Die Erlaubnis wird Ihnen in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt.

  • Nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register stellen.

Hinweis: Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.

Achtung! Wenn Sie den Eintrag in das Vermittlerregister nicht bereits mit der Erlaubnis zusammen beantragt haben, müssen Sie sich noch in das Vermittlerregister eintragen lassen, bevor Sie tätig werden.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig zu werden, wird Ihnen von der zuständigen Stelle erteilt, wenn Sie:

  • zuverlässig sind,

  • in geordneten Vermögensverhältnissen leben,

  • eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können,

  • eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben oder diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können.

Erforderliche Unterlagen

Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts

  • einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts

  • eine Auskunft des Insolvenzgerichtes zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse

  • einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

  • einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde

bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften:

  • einen Handelsregisterauszug

Fristen

vor Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

Sonstiges

Bei der Registrierung müssen Sie entscheiden, ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag 11.07.2023