Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915

Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.  [...]

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?

  • Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
  • Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
  • Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung

Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)

Konditionen

Finanzierungsart
Anteilfinanzierung (Zuschuss)

Höhe

  • Ländliche Neuordnung: 65 – 90 %
  • Breitbandversorgung: 90 %
  • GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben laut Aufruf

Höchstbetrag

  • Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
  • Breitbandversorgung: EUR 500.000 pro Ort
  • GAK-Maßnahmen: Vorgaben laut Aufruf

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

  • Antragsvordrucke und Merkblätter erhalten Sie in Papierform bei der zuständigen Stelle (oder unter "Formulare & Online-Dienste" auf dieser Seite nach der Regionalisierung).

  • Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

  • Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.

Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Ländliche Neuordnung

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse

  • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen

  • einzelne Beteiligte

  • bei freiwilligem Landtausch: die Tauschpartner und andere am Tausch beteiligte Personen

Breitbandversorgung

  • Gemeinden und Gemeindeverbände

Maßnahmen des GAK-Rahmenplans

Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände

  • Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit

  • natürliche Personen und Personengesellschaften

  • juristische Personen des privaten Rechts

  • Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse

  • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen

  • einzelne Beteiligte / Tauschpartner

Hinweis: Beachten Sie die weiteren Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie "LE 2014" beziehungsweise des GAK-Rahmenplans.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare (in Kürze unter "Formulare & Online-Dienste" abrufbar)

  • Nachweise über die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie die Gesamtfinanzierung der Maßnahme

Fristen

nicht festgelegt

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 25.03.2019