Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. [...]
Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)
Finanzierungsart
Anteilfinanzierung (Zuschuss)
Höhe
Höchstbetrag
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Antragsvordrucke und Merkblätter erhalten Sie in Papierform bei der zuständigen Stelle (oder unter "Formulare & Online-Dienste" auf dieser Seite nach der Regionalisierung).
Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.
Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.
Antragsberechtigte
Ländliche Neuordnung
Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
einzelne Beteiligte
bei freiwilligem Landtausch: die Tauschpartner und andere am Tausch beteiligte Personen
Breitbandversorgung
Gemeinden und Gemeindeverbände
Maßnahmen des GAK-Rahmenplans
Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft:
Gemeinden und Gemeindeverbände
Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit
natürliche Personen und Personengesellschaften
juristische Personen des privaten Rechts
Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse
Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
einzelne Beteiligte / Tauschpartner
Hinweis: Beachten Sie die weiteren Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie "LE 2014" beziehungsweise des GAK-Rahmenplans.
Antragsformulare (in Kürze unter "Formulare & Online-Dienste" abrufbar)
Nachweise über die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie die Gesamtfinanzierung der Maßnahme
nicht festgelegt
keine
Ländliche Entwicklung
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 25.03.2019