Allgemeine Informationen
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.
Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.
Ansprechstellen
- Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und Erteilung von Auszügen: Untere Vermessungsbehörde, in deren Gebiet (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) das betreffende Flurstück liegt (siehe –> Zuständige Stelle).
- Auszüge, die Flurstücke in verschiedenen Landkreisen oder Kreisfreien Städten betreffen: auch beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) erhältlich
- darüber hinaus: Erteilung von Auszügen auch durch weitere befugte Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Verfahrensablauf
Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote) bei
der unteren Vermessungsbehörde oder
beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen oder
den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
Erforderliche Unterlagen
Hinweis: Sollten Sie Auskunft zu Eigentümerangaben beantragen, müssen Sie gegebenenfalls Ihr berechtigtes Interesse darlegen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatministerium für Regionalentwicklung 28.08.2024.