Wenn Sie im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand Feuer machen oder offenes Licht gebrauchen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Forstbehörde.
Ausnahmen gelten für
Besitzer von Grundstücken am Waldrand dürfen auf ihrem Grundstück ein Feuer entfachen und unterhalten, sofern die Feuerstelle mindestens 30 Meter vom Waldrand entfernt ist. Darüber hinaus fragen Sie bitte bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob Lagerfeuer generell der Genehmigung bedürfen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Achtung!
Im Wald darf nicht geraucht werden. Ausnahmen gelten nur für den in den ersten drei Anstrichen genannten Personenkreis. Generell dürfen brennende und glimmende Gegenstände im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Mo
08:00 - 12:00
Di
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Mi
geschlossen
Do
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Fr
08:00 - 12:00
Stellen Sie Ihren Antrag auf offenes Feuer im Wald oder Waldrand schriftlich bei der zuständigen Stelle. Geben Sie zur Feuerstelle an:
Ort
Art
Nutzungsdauer
Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach. [Nachforderungunvollständiger Unterlagen]
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid zu.
[bitte ergänzen] Formloser schriftlicher Antrag an die untere Forstbehörde.
gegebenenfalls fehlende Unterlagen (auf Anforderung)
keine Angaben
Hinweis: In Fällen minderer Bedeutung kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.
Anlage 1 zu § 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ), Laufende Nummer 40 Forstverwaltung
Lagerfeuer beantragen
Amt24-Leistung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 17.04.2026