Ausländer*, die keinen Reisepass oder Passersatz besitzen und die einen solchen nicht auf zumutbare Weise erlangen können, können einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen.
Die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer darf die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltsgestattung nicht überschreiten. Die längst mögliche Gültigkeitsdauer beträgt:
Der Reiseausweis kann auch als vorläufiges Reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr ausgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Reiseausweises kann auf bestimmte Staaten oder Erdteile eingegrenzt werden.
Hinweis: Aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention und des Staatenlosenübereinkommens können für Flüchtlinge und Staatenlose dementsprechende Reiseausweise ausgestellt werden.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Beantragen Sie den Reiseausweis persönlich bei der zuständigen Stelle.
Dort erhalten Sie auch das notwendige Antragsformular.
Sie besitzen
eine Aufenthaltserlaubnis,
eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
oder es wird
eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erteilt, sobald ein Reiseausweis ausgestellt und damit die Passpflicht erfüllt wird
oder
Ihnen soll die endgültige Ausreise aus dem Bundesgebiet ermöglicht werden.
Asylbewerbern kann ein Reiseausweis ausgestellt werden, wenn
für die Ausstellung ein dringendes öffentliches Interesse besteht,
zwingende Gründe es erfordern oder
die Versagung des Reiseausweises eine unbillige Härte darstellt und die Durchführung des Asylverfahrens nicht gefährdet wird.
Verweigert der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Reisepasses oder Passersatzes aus Gründen, die den Passversagungsgründen nach deutschem Passrecht entsprechen, kann kein Reiseausweis ausgestellt werden.
biometrisches Passbild
Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (beispielsweise durch abgelaufene Reisedokumente oder Urkunden)
Es werden nur Fotos akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
keine
§ 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) – Begriffsbestimmungen
§ 4 AufenthV – Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
§ 5 AufenthV – Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer
§ 6 AufenthV – Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
§ 8 AufenthV – Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
§ 9 AufenthV – Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
§ 11 AufenthV – Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer
§ 48 AufenthV – Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
Artikel 28 Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 (Genfer Flüchtlingskonvention) – Reiseausweise
Artikel 28 Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (Staatenlosenübereinkommen) – Reiseausweise
Notreiseausweis für EU-Bürger
Für Staatsangehörige der Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz kann ein Notreiseausweis ausgestellt werden.
Foto-Mustertafel
Bundesdesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.05.2025
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