Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch hinaus genutzt wird. Das bedeutet also, wenn Sie den fließenden Straßen-, Rad- und Fußgängerverkehr beeinflussen.
Zu den Sondernutzungen können beispielsweise gehören:
Möchten Sie eine solche Sondernutzung für sich in Anspruch nehmen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine bereits erteilte Sondernutzungserlaubnis kann auf Antrag geändert oder erweitert werden. Auch Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum sind eine Sondernutzung und bedürfen einer Genehmigung. Gesonderte Informationen zur Antragstellung im Bereich Bau finden Sie verlinkt unter "Weiterführende Informationen".
Hinweis: Die Gemeinden können durch Satzung die Details der Sondernutzung für Ortsdurchfahrten und Gemeindestraßen regeln. Es wird daher die Lektüre dieser Satzung für Ihre Gemeinde empfohlen.
Für einen Anliegergebrauch benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis. Straßenanlieger sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße gelegen sind. Sie dürfen die an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus benutzen, soweit diese Benutzung zur angemessenen Nutzung des Grundstücks erforderlich ist. Außerdem darf der Gemeingebrauch nicht dauerhaft ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt werden und es darf auch nicht in den Straßenkörper eingegriffen werden.
Die Abgrenzung, ob ein erlaubnisfreier Anliegergebrauch oder eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vorliegt, sollte mit der zuständigen Stelle vorab geklärt werden.
Auf Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt die Zuständigkeit bei der Straßenbau-/ Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes.
Die Sondernutzung beantragen Sie je nach Regelung der zuständigen Behörde mit einem formlosen Schreiben, Formularen oder online. Falls Sie zudem eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare). Um den Online-Zugang zu nutzen, legen Sie sich ein Servicekonto in Amt24 an.
Mit Ihrem Antrag übermitteln Sie Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung.
Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde zusammen mit den beigefügten Unterlagen geprüft, gegebenenfalls werden weitere beteiligte Behörden einbezogen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag.
Die Behörde teilt Ihnen schriftlich Ihre Entscheidung mit. Diese kann an Auflagen gebunden sein.
Bei positivem Ergebnis wird Ihnen die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie bereits während des Verfahrens einen Kostenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Kostenbescheid.
Verlängerung oder Erweiterung beantragen
Die Erlaubnis wird auf Zeit und / oder Widerruf erteilt. Eine Änderung oder Erweiterung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie ebenfalls persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine detaillierte Begründung, warum Sie eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung benötigen, hilft der zuständigen Stelle, Ihren Fall schneller nachzuvollziehen.
Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen erhalten möchten, dann dürfen Sie
den Gemeingebrauch anderer nicht stark beeinflussen,
Fußgänger oder Anwohnerschaft durch Lärm nicht belästigen,
die Straße nicht übermäßig verschmutzen,
das Stadtbild nicht beeinträchtigen.
Für die Verlängerung Ihrer Erlaubnis müssen Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gestellt haben.
Je nach Vorhaben können weitere Unterlagen verlangt werden, zum Beispiel:
Lageplan
Fotos
Skizzen
Kopie des Gewerbescheins
Reisegewerbekarte
Kopie des Handelsregisterauszugs
Stellungnahme bezüglich Nutzung öffentlicher Flächen
bildliche Darstellung der Verkaufseinrichtung
Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen
Entwurf des Werbeplakats (Kopie)
Straßenliste
Sicherheitskonzept (bei Großveranstaltungen)
Antragstellung: mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Gültigkeit: für den beantragten Zeitraum (längstens bis 31.12. des jeweiligen Jahres)
Verlängerung / Erweiterung:
Wurde Ihnen bereits eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, müssen Sie prüfen, ob diese dauerhaft, auf Widerruf oder befristet erteilt wurde. Beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung
Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
Bei Beantragung einer Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis:
§ 18, 19 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Sondernutzung
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) – Sondernutzung
§§ 32, 33, 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
§ 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 88 Straßenrecht
Sondernutzungssatzungen der Gemeinde-/Stadtverwaltung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Amt24-Redaktion. 27.09.2022