Allgemeine Informationen

Antrag auf Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund (§ 32 StVO) und/oder einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVO

Wenn Sie öffentliche Straßen für bestimmte Zwecke nutzen wollen (zum Beispiel für Bauarbeiten, oder ein Straßenfest), dann benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn diese Genehmigung erteilt wurde und Sie mit Ihrer Maßnahme in Verzug geraten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung beantragen.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich oder per Fax ein. Von der zuständigen Stelle können Sie auch ein Formular erhalten – je nach Angebot der Behörde auch als Download von deren Internetseite.

  • Gegebenenfalls werden weitere beteiligte Behörden einbezogen.

  • Die Entscheidung in Form der Erlaubnis (einschließlich Auflagen und Bedingungen) wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Hinweis: Detaillierte Begründung, warum Sie eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung benötigen, helfen der zuständigen Stelle Ihren Fall schneller nachzuvollziehen.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gestellt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Lageskizze

Fristen

Sobald Sie abschätzen können, dass Ihre Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsgrund länger dauert, zeigen Sie dies bitte umgehend der zuständigen Stelle an.

Kosten

  • Für die Antragsstellung fallen keine Kosten für Sie an.
  • Möglicherweise ergeben sich durch die Verlängerung Ihrer Baumaßnahme weitere Kosten für Sie.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 27.06.2022