Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen mit ausschließlich oder überwiegend folgenden Zwecken betreiben will:
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume und an eine bestimmte Betriebsart (Spielhalle oder ähnliches Unternehmen) gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung (zum Beispiel Inhaberwechsel* oder Umzug) erfordert eine neue Erlaubnis. Die Erlaubnis kann im Einzelfall mit einer Befristung erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle.
Über glücksspielrechtliche Anforderungen informieren Sie sich bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 24 als die für glücksspielrechtliche Anforderungen zuständige Aufsichtsbehörde.
Glücksspielrechtliche Anforderungen sind zum Beispiel:
Achtung: Zusätzlich benötigen Sie zum Betrieb einer Spielhalle eine Aufstellererlaubnis (das heißt eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten) und eine Eignungsbestätigung (das heißt eine behördliche Bestätigung, dass der konkrete Aufstellort des jeweiligen Spielgeräts den jeweils gültigen Vorschriften entspricht). Über Details informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion.
Das Gewerbe fällt nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren können deswegen nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Ihre Erlaubnis zum Spielhallen-Betrieb beantragen Sie mit dem Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) (Spielhallen und ähnliche Unternehmen)".
Sie beziehen das Formular über die zuständige Stelle. Der Vordruck ist – je nach Angebot der Behörde – auch hier über Amt24 abrufbar (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die Behörde den Bescheid aus.
Betriebsvoraussetzungen:
Nachweis der erdorderlichen Zuverlässigkeit, unteranderem nach § 33c GewO
geeignete Räume zum Betrieb des Gewerbes, die den polizeilichen Anforderungen genügen
Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen für die Allgemeinheit, Jugend und Umwelt]
In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes
Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
Hinweis: Die beiden Bescheinigung in Steuersachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Orte vorzulegen, wo er in den letzten drei Jahren wohnte beziehungsweise ein Gewerbe betrieb.
Bescheinigung des Insolvenzgerichts
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
bei juristischen Personen zusätzlich:
Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister
Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (zum Beispiel AG, GmbH, e.V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme des Führungszeugnisses als auch der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.
Das Gleiche gilt für Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Beantragung der Erlaubnis: vor Beginn der Tätigkeit
Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
von EUR 300,00 bis EUR 1.050
§ 33i Gewerbeordnung (GewO) – Spielhallen und ähnliche Unternehmen
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) - Nummer 46 Gewerberecht
§ 18a Absatz 1 Sächsisches Ausfühungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (SachsGlüStVAG)
REVOSax Landesrecht Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 12.06.2024
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