Allgemeine Informationen

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen gewährt die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige Unterstützung von bis zu EUR 260,00 je Kind, um die besondere wirtschaftliche Belastung der Familie zu mildern.

Die Zuschüsse sind steuerfrei und unpfändbar, sie werden zusätzlich zum Elterngeld und zu möglichen Ehrenpatenschaften durch den sächsischen Ministerpräsidenten oder den Bundespräsidenten gewährt.

Hinweis:
Die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten kann sowohl beim örtlich zuständigen Sozialamt als auch in den Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und in den Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter beantragt werden.

Ansprechstelle

Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

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  Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema

Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Erreichbarkeit Ansprechpartner Gesundheitsförderung
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.

Standort Aue-Bad Schlema

Frau Knietzsch | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3260

Frau Hartl | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3331

Frau Stemmildt | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3771 277 3330

Frau Friedrich | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3332

Frau Baumann | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung | HIV/AIDS-Beratung | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3333

Standort Annaberg-Buchholz, einschließlich Servicestelle Marienberg

Frau Richter | Psychosoziale Tumorberatung | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3733 831 3224

Frau Gerlach | Psychosoziale Tumorberatung | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3733 831 3239

Frau Müller | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3733 831 3249

Verfahrensablauf

Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

  • Die Anträge erhalten Sie in den Beratungsstellen.

  • Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein.

  • Die Anlaufstelle leitet Ihre Antragsunterlagen an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.

  • Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.

Voraussetzungen

  • Familie oder Alleinerziehende mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens drei Kinder aus der Mehrlingsgeburt am Leben sein

  • es dürfen keine Leistungen nach dem Stiftungszweck "Hilfen für Schwangere in Not" gewährt worden sein

  • es liegen ungünstige finanzielle Verhältnisse vor

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder

  • alle Einkommensnachweise

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.

Fristen

Sie können den Antrag bis vor Vollendung des ersten Lebensjahres der Kinder stellen.

Kosten

keine

Freigabevermerk

Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind". 09.06.2016