Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen gewährt die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige Unterstützung von bis zu EUR 260,00 je Kind, um die besondere wirtschaftliche Belastung der Familie zu mildern.
Die Zuschüsse sind steuerfrei und unpfändbar, sie werden zusätzlich zum Elterngeld und zu möglichen Ehrenpatenschaften durch den sächsischen Ministerpräsidenten oder den Bundespräsidenten gewährt.
Hinweis:
Die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten kann sowohl beim örtlich zuständigen Sozialamt als auch in den Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und in den Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter beantragt werden.
Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter
Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
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Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.
Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema
Telefon
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geschlossen
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Erreichbarkeit Ansprechpartner Gesundheitsförderung | |
Standort Aue-Bad Schlema Frau Knietzsch | Psychosoziale Tumorberatung Frau Hartl | Psychosoziale Tumorberatung Frau Stemmildt | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung Frau Friedrich | Psychosoziale Tumorberatung Frau Baumann | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung | HIV/AIDS-Beratung | Psychosoziale Tumorberatung | Standort Annaberg-Buchholz, einschließlich Servicestelle Marienberg Frau Richter | Psychosoziale Tumorberatung | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung Frau Gerlach | Psychosoziale Tumorberatung | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung Frau Müller | Psychosoziale Tumorberatung |
Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.
Die Anträge erhalten Sie in den Beratungsstellen.
Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein.
Die Anlaufstelle leitet Ihre Antragsunterlagen an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.
Familie oder Alleinerziehende mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen
zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens drei Kinder aus der Mehrlingsgeburt am Leben sein
es dürfen keine Leistungen nach dem Stiftungszweck "Hilfen für Schwangere in Not" gewährt worden sein
es liegen ungünstige finanzielle Verhältnisse vor
Geburtsurkunden der Kinder
alle Einkommensnachweise
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.
Sie können den Antrag bis vor Vollendung des ersten Lebensjahres der Kinder stellen.
keine
Freigabevermerk
Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind". 09.06.2016