Allgemeine Informationen
Sie haben ein Grundstück geerbt? Sie denken darüber nach, eines zu kaufen? Oder Sie wollen ein Grundstück pachten oder verpachten? In dieser Situation kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen.
Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen durch die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt. Auskünfte zu Sachverständigen erteilen unter anderem auch die Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, die Architektenkammer Sachsen sowie die Ingenieurkammer Sachsen.
Sofern die Verkehrswertermittlung durch einen Gutachterausschuss erfolgen soll, gelten die nachfolgenden Informationen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt aus dem privaten Bereich sind nur:
Eigentümer
den Eigentümern gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte)
Inhaber anderer Rechte am Grundstück
Pflichtteilsberechtigte im Erbfall, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist
Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag sollten gegebenenfalls eingereicht werden:
Kosten
Die Kosten richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Wert. Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 28.07.2021