Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen. Ihr Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.
Bei einer Katastervermessung können nicht vorhandene Grenzzeichen angebracht (abgemarkt) und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage geprüft werden.
Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer können Sie einen Antrag auf eine Katastervermessung und Abmarkung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder -ingenieurin stellen.
Er wird Ihnen den Ablauf der Katastervermessung und Abmarkung sowie den erforderlichen Umfang erläutern und Sie bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens begleiten.
keine
Über die Kosten einer von Ihnen gewünschten Katastervermessung und Abmarkung beraten Sie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Die Kosten werden nach der Zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung ermittelt und sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatministerium des Innern