Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 12 und 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

A) struktureinheitsspezifische Informationspflichten

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Antragsverfahren für erlaubnispflichtige Gewerbe

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Antragsverfahren für Jagdscheine

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Antragsverfahren nach §27 SprengG

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Antragsverfahren nach dem GefHundG

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Antragsverfahren nach dem Heilpraktikergesetz

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Anzeigeverfahren nach dem SächsVersG

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Vewaltungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Antragsverfahren nach dem WaffG

Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht - Befreiungsverfahren nach dem SächsSFG

Sachgebiet Unterbringungs- und Sozialkoordination - Verfahren: Bearbeitung von Fördermitteln der Sächsischen Kommunalpauschaulverordnung (SächsKomPauschVO), Bereich Integration

Sachgebiet Unterbringungs- und Sozialkoordination - Verfahren: Planung der Unterbringung in Gewährswohnungen für Asylsuchende und geduldete Ausländer im Erzgebirgskreis

Sachgebiet Unterbringungs- und Sozialkoordination - Verfahren: soziale Betreuung während des Asylverfahrens und Begleitung des Integrationsprozesses (Servicestelle Integration/Sprach- und Bildungsmittlung)

Sachgebiet Zentrale Bußgeldstelle - Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung gemäß § 11 SächsDSUG i.R.v. Ordnungswidrigkeitsverfahren

Sachgebiet Zentrale Bußgeldstelle - Benachrichtigung betroffener Personen gemäß § 12 SächsDSUG i.R.v. Ordnungswidrigkeitsverfahren

B) allgemeine Informationspflichten

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Landrat Rico Anton,
Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz,
E-Mail: info@kreis-erz.de
Telefon: 03733 831 0

 

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz,
E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de
Telefon: 03733 831 1313

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:
Den Zweck der Datenverarbeitung können Sie dem Antragsformular entnehmen.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO, ggf. in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen verarbeitet. Des Weiteren ist die Rechtsgrundlage auf dem Antragsformular ersichtlich.

 

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Weitere Organisationseinheiten innerhalb des Landratsamtes, sofern die Weitergabe entsprechend der DSGVO bzw. einer  spezialrechtlichen Norm zulässig ist.*

  • Auftragsverarbeiter und Dritte, sofern auch diese Weitergabe entsprechend der DSGVO bzw. einer spezialrechtlichen Norm zulässig ist.*

 

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden im Landratsamt Erzgebirgskreis nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und gemäß Sächsischen Aktenplan für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.*

 

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

 

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten können aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe erforderlich sein.

Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann Ihr Antrag ggf. nicht bearbeitet werden. In bestimmten Fällen können sich für Sie hieraus auch weitere Nachteile ergeben.*

 

* Eine Auskunft zu Ihren Fragen bei konkreten Vorgängen erteilt Ihnen der behördliche Datenschutzbeauftragte (Kontaktdaten siehe Punkt 2).