Ukraine-Förderprogramm “EHRENAMT HILFT GEMEINSAM“

07. Juli 2022
Neuigkeiten

Jetzt informieren und ab 20. Juli beantragen! 

Am 20.07.22 startet das neue Förderprogramm „EHRENAMT HILFT GEMEINSAM – ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten“ der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Das Förderprogramm ist in drei Handlungsfelder unterteilt, um eine möglichst große Bandbreite von Engagementvorhaben mit unterschiedlichem Aufbau und unterschiedlichen Herangehensweisen unterstützen zu können.

  • A: Engagement- und Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten:

    • Projekte, die Hilfe bei Beratung, Begleitung und Betreuung von Geflüchteten vor Ort geben.

    • Projekte, die die Partizipation und das Engagement von Geflüchteten selbst unterstützen.

    • Maßnahmen und Projekte der Organisationsentwicklung, z. B. Gewinnung, Vermittlung und Begleitung von Freiwilligen, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate und Kommunikationsmaßnahmen.

  • B: Schaffung oder Verbreitung von sozialen Innovationen:

    • Stärkung von wirksamen, neuen oder weiterentwickelten innovativen Angeboten für Geflüchtete aus der Ukraine oder deren Verbreitung, insbesondere in den Bereichen: Gesundheit, Gewinnung und Qualifizierung oder Vermittlung von Freiwilligen, Bildung und Spracherwerb, Weiterbildung, Mobilitätshilfen, Angebote für Kinder und Jugendliche, Behördenbegleitung, Arbeitsmarktintegration, Mentoring und Patenschaften, Orientierung und Information.

  • C: Unterstützung und Stärkung von Hilfsnetzwerken und Initiativen:

    • Gefördert werden sollen neu entstandene Hilfsnetzwerke, um vor Ort Engagementstrukturen im Sinne einer Vernetzung zwischen den vielfältigen örtlichen Akteuren aufzubauen und Synergien zu schaffen. 

    • Die Beteiligung von mindestens zwei der Akteursgruppen ist erforderlich: Zivilgesellschaft, Kommune (Verwaltung und Politik), Wirtschaft oder Wissenschaft.

    • Unterstützung von neu entstandenen Hilfsnetzwerken, um vor Ort Engagementstrukturen im Sinne einer Vernetzung zwischen den vielfältigen örtlichen Akteuren aufzubauen und Synergien zu schaffen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse,

  • Juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse müssen gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sein und auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.

 

Höhe der Förderung?

  • Eine Förderung von maximal 50.000 EUR für die Durchführung von Maßnahmen in der eigenen Organisation.

  • Eine Förderung von maximal 250.000 EUR, um diese Förderung an Dritte weiterzuleiten – in diesem Fall darf der Betrag, der von dem Antragsteller (Erstempfänger) an einen solchen Dritten (Letztempfänger) weitergeleitet wird, nicht höher als jeweils 25.000 EUR sein.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, als sogenannte Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

 

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Vorhabenbezogene Personalausgaben,

    • z. B. Aufstockung der Stundenzahl von bestehenden Mitarbeiter:innen oder Neueinstellungen.

  • Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen,

    • z. B. Honorare für Dolmetschertätigkeiten, psychologische Betreuung.

  • Sachausgaben,

    • z. B. Anschaffungen, Ausgaben für Veranstaltungen wie z. B. Mieten und Verpflegung und Reisekosten.

Ende des Förderzeitraums ist spätestens der 31. Dezember 2022.

 

Antragstellung & Fristen?

  • Eine Antragsstellung ist ab dem 20. Juli 2022 ausschließlich über das digitale Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) möglich.

Anträge per E-Mail oder per Post können nicht berücksichtigt werden.
Spätestens innerhalb einer Woche nach elektronischer Antragstellung ist der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag auf dem Postweg einzureichen.

 

Informationsveranstaltungen zum Programm:

Mittwoch, 13. Juli 2022 - ab 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr: Hier anmelden

Donnerstag, 21. Juli 2022 - ab 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr: Hier anmelden 

 

Weitere Informationen

Ehrenamt hilft gemeinsam – Überblick- Vorschau 

Förderrichtlinie 

Förderprojektsoftware der DSEE

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz

Tel.: 03981-4569-600
E-Mail: hallo@d-s-e-e.de


Tel.: 03981 - 21 74 300
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Quelle: Newsletter DSEE 30.06.2022/ 07.07.2022 re

Kontakt

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Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

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