Aktuelle Lage und Hinweise zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Erzgebirgskreis

16. Dezember 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Informationen aus der Pressekonferenz am 16.12.2021. Mitschnitt auf YouTube abrufbar.

Aktuelle Lage Infektionsgeschehen und Fallzahlentwicklung

Fälle kumuliert: 63.733
7-Tage-Inzidenz: 918,3 (Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner)
Todesfälle: 1.078 (nähere Informationen dazu)

Quelle: RKI Dashboard https://corona.rki.de, Stand: 16.12.2021

 

Entwicklung

Im Erzgebirgskreis ist das Infektionsgeschehen seit 14 Tagen rückläufig, dennoch auf einem zu hohen Niveau. Der Inzidenzwert liegt heute bei 918,3. Der bisherige Höchststand wurde am 29. November 2021 mit 2.073 erreicht. Mit Stand heute (16. Dezember 2021) sind insgesamt 63.733 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, bei denen das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde, für den Erzgebirgskreis statistisch erfasst. Inzwischen sind 1.078 Personen aus dem Personenkreis der amtlich bekannten COVID-19 Infizierten verstorben.

Die am stärksten betroffene Altersgruppe der COVID-19-Fälle mit über 60 Prozent ist zwischen 15 und 59 Jahren alt (vgl. RKI). Hier handelt es sich um die mobilste Altersgruppe mit einer entsprechend hohen Kontaktdichte. Über 60 Prozent der Verstorbenen im Zusammenhang mit COVID-19 Jahr sind über 80 Jahre (vgl. RKI). Das Durchschnittsalter der Infizierten sowie der Verstorbenen sinkt.

Fallbearbeitung wieder tagesaktuell

Die seit 24. November 2021 ausgesetzten vorübergehenden Anrufe bei amtlich vorliegenden PCR-Befunden wurden seitens des Gesundheitsamtes im Laufe der 48. Kalenderwoche 2021 wiederaufgenommen. Seit Ende der Vorwoche werden wieder regelhaft alle Bürgerinnen und Bürger kontaktiert, zu denen ein meldepflichtiger positiver PCR-Test im Gesundheitsamt eingeht. Die Fallbearbeitung ist damit wieder tagesaktuell, sodass neben den Anrufen zeitnah auch Informationsschreiben zur Dauer und mit Hinweisen zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) an die Betroffenen versandt werden.

Sollten Bürgerinnen und Bürger kein Informationsschreiben unter Berücksichtigung der Postlaufzeit erhalten, können diese sich über die Hotline des Gesundheitsamtes unter 03733 - 831 4444 oder 03771 - 277 4444 melden.

Regeln zur Absonderung (Quarantäne)

Unabhängig von einem Anruf durch das Gesundheitsamt gilt die „Allgemeinverfügung Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ (gültig seit 19.11.2021).

Die Allgemeinverfügung sowie ein Infoblatt mit einer Übersicht der Regeln stellt die Landkreisverwaltung auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus  zur Verfügung. Die Absonderungszeiträume betragen 14 Tage für Indexfälle und 10 Tage für enge Kontaktpersonen.

Für PCR-positiv getestete Fälle gilt zur Berechnung der Absonderungsdauer: Tag des Tests (Abstrichnahme) ist Tag Null. Der erste Tag der 14-tägigen Quarantäne beginnt ab dem Folgetag des Tests. Ein Beispiel: Der PCR-Test ist am 16. Dezember 2021 erfolgt und wird positiv bestätigt. Der Tag der Absonderung beginnt als Verdachtsperson unmittelbar nach dem Test. Der zu berechnende Quarantänezeitraum als Indexfall beginnt am Folgetag, Freitag, 17. Dezember und gilt 14 Tage (für das Beispiel bis einschließlich 30. Dezember 2021). Freitestungen für Ungeimpfte sind ausgeschlossen. Sind betroffene Personen nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch symptomatisch, verlängert sich die Zeit der Absonderung – hier ist jedoch Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu nehmen.

Für enge Kontaktpersonen, i.d.R. die Hausstandsangehörigen, gilt zur Berechnung der Absonderungsdauer: Die Absonderung beginnt nach dem ersten Tag nach dem Kontakt zum Indexfall und endet in der Regel nach 10 Tagen. Erklärt am vorgenannten Beispiel: Ihr Hausstandsmitglied wurde am 16. Dezember 2021 getestet, das Ergebnis ist positiv. Sie hatten am gleichen Tag Kontakt. Der zu berechnende Quarantänezeitraum als Kontaktperson beginnt am Folgetag, Freitag, 17. Dezember 2021 und gilt 10 Tage (also bis 26. Dezember 2021). Die Möglichkeit des frühzeitigen Freitestens, um die Quarantäne zu verkürzen besteht nicht. Sollten Kontaktpersonen während dieser Zeit Symptome entwickeln, ist der Kontakt zum behandelnden Arzt und ggf. ein PCR-Test erforderlich. Sollten Kontaktpersonen PCR-positiv getestet werden, gelten sie selbst als Indexfall. Ausnahmen von der Absonderung für enge Kontaktpersonen gelten für Personen mit gültigem Impf- oder Genesenenstatus.

 

Weiterführende Informationen udn Grafiken finden Sie in der Pressemitteilung vom 16.12.2021 sowie auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

Der Mitschnitt der Pressekonferenz mit einem anschließenden Weihnachtsgruß des Landrates (ab Minute 45:41) kann auf unserem YouTube-Kanal abgerufen werden.

PM/AB

 

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