Antrag auf Wohngeld im Erzgebirgskreis online möglich
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde das Wohngeld-Recht umfangreich reformiert und führt für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreis zu einer spürbaren Entlastung bei den Wohnkosten.
Der Antrag auf Wohngeld kann ab 03.04.2023 auch online ausgefüllt und direkt an die Wohngeldbehörde des Erzgebirgskreis übermittelt werden. Damit soll eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung ermöglicht sowie der zeitliche Aufwand für die Wohngeldbehörden minimiert werden. Die Online-Beantragung kann über die Internetseite https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000071 erfolgen. Hierfür muss ein Service-Konto bei Amt24 eingerichtet werden, welches künftig auch für weitere Online-Verfahren genutzt werden kann. Neben dem Erstantrag ist auch das Stellen eines Weiterleistungs- oder Erhöhungsantrages online möglich, jedoch aktuell nur für Mieter. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung müssen sich noch gedulden. Nach Eingabe aller Daten und Upload aller erforderlichen Nachweise wird der Antrag automatisch an die Wohngeldstelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
Weiterhin kann der Wohngeldantrag analog in Papierform gestellt werden. Die Antragsformulare erhält man im Landratsamt Erzgebirgskreis, in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder online auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/struktur-aufgaben/anliegen-von-a-bis-z/wohngeld-beantragen zum Herunterladen und Ausdrucken. Damit die Wohngeldbehörde den Wohngeldantrag schneller bearbeiten kann, ist es erforderlich, dass dieser vollständig ausgefüllt wird und alle geforderten Anlagen/Nachweise komplett beigefügt sind. Dies ist auch bei einem Online-Antrag erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/struktur-aufgaben/anliegen-von-a-bis-z/wohngeld-beantragen
JB