Erste Bilanz von Straßenschäden nach Wintersaison im Erzgebirgskreis

27. Februar 2024
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Es sind weiter teils schlechte Erhaltungszustände vor allem im Bereich zahlreicher Staatsstraßen festzustellen.

Der Erzgebirgskreis hat eine erste Bilanz zu den Straßenschäden im Landkreis nach der aktuellen Wintersaison gezogen. Die Straßenschäden haben aufgrund der wechselhaften Witterungslagen durch Frost- und Tauwechsel sichtlich zugenommen. Darüber hinaus sind weiter teils schlechte Erhaltungszustände vor allem im Bereich zahlreicher Staatsstraßen festzustellen, die sich durch den Winter nochmals verschlechtert haben.

„Die regelmäßigen Befahrungen durch die Straßenmeistereien des Erzgebirgskreises zeigen, wie erwartet, eine Zunahme von Straßenschäden überwiegend im Bereich von Staatsstraßen in Baulast des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Auf vielen dieser schlechten Staatsstraßen ist die hilfsweise Unterhaltung durch den Landkreis - in Form von Flickungen - im Grunde weder wirtschaftlich noch nachhaltig darstellbar“, so Landrat Rico Anton. „Trotz des Sonderprogramms des Freistaates Sachsen aus 2023 hat der Erzgebirgskreis im Staatsstraßennetz den größten Anteil mit dem schlechtesten Gesamtzustandswert.“ (Vgl. Jahresauftaktpressekonferenz)

Nach dem Winter besonders von Straßenschäden betroffen sind beispielhaft folgende Strecken:

  • S 212 Ortsdurchfahrt (OD) Heidersdorf

  • S 214 OD Deutschneudorf – Deutschkatharinenberg

  • S 216 OD Kühnhaide

  • S 218 OD Steinbach + OD Arnsfeld + OD Mildenau

  • S 221 OD Großrückerswalde (OT Boden) + OD Mauersberg

  • S 223 OD Blumenau – Nennigmühle + Nennigmühle – OD Pockau

  • S 256 OD Niederwürschnitz

  • S 257 OD Dorfchemnitz

  • S 259 OD Gornsdorf

  • S 268 OD Neudorf und OD Crottendorf

  • S 265 / B 95 (Erzgebirgsgasthof Morgensonne) – Königswalde

  • S 270 OD Grünhain

  • S 283 OD Zwönitz


Im Zuge der baulichen Unterhaltung werden bereits in den Wintermonaten Sofortmaßnahmen ergriffen, um mögliche Gefahren für die Verkehrsteilnehmer abzuwenden. Als Beispiele sind entsprechende Gefahrenhinweise durch Beschilderungen bzw. Schlaglochflickungen mittels Kaltmischgut und Reparaturmörtel oder der Einbau von Asphaltmischgut in geringem Umfang bei einzelnen Schadstellen zu nennen. Ziel des Landkreises ist es, die betreffenden Straßenabschnitte hilfsweise in einem befahrbaren „verkehrssicheren“ Zustand zu halten.

Nach der Wiederinbetriebnahme der Asphaltmischanlagen im Erzgebirgskreis wird ab dem Frühjahr durch die Straßenmeistereien witterungsabhängig bei den meist betroffenen Streckenabschnitten mit dem Handeinbau von Asphaltmischgut (Schaufelflickungen) begonnen. Im Bereich von erhaltenswerten Straßenabschnitten wird zudem bei kleineren Bereichen eine qualitative Flickung mittels Fräse forciert.

Landrat Rico Anton: „Im letzten Jahr wurden zahlreiche Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. Meine Forderung an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) lautet, dass geplante und bestenfalls bislang nicht geplante Erhaltungsmaßnahmen im Bereich von Staatsstraßen konsequent umgesetzt werden und demnach Erhaltungszustände am Straßenkörper geschaffen werden, welche nicht mehr derartige Verschleißerscheinungen aufzeigen.“

AB

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