Fachbereiche nur eingeschränkt erreichbar
Aufgrund der gegenwärtigen Vielzahl von Anträgen in den Sachgebieten Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld und Wohngeld (Bereich Bildung und Teilhabe) sowie der damit verbundenen stark erhöhten Arbeitsbelastung dieser Fachbereiche, werden die Öffnungszeiten ab Montag, 22. April 2024 bis auf Weiteres angepasst.
Die telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprache im Sachgebiet Wohngeld (Wettinerstraße 64, 08280 Aue-Bad Schlema) bzw. dem Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld (Uhlmannstraße 1-3, 09366 Stollberg) ist jeweils möglich:
dienstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Ziel der Maßnahmen ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Fokus auf eine ununterbrochene Antragsbearbeitung und somit eine schnellere Leistungsgewährung im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bittet die Landkreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit. Außerdem wird darum gebeten von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge Abstand zu nehmen. Dringliche Vorsprachen sind zu den angegebenen Öffnungs- und Sprechzeiten möglich.
Informationen, Hinweise, Formulare und den Onlineantrag zum Wohngeld sowie zum Bildungspaket und sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie hier: Wohngeld (Sachgebiet) – Erzgebirgskreis
Informationen, Hinweise, Formulare und den Onlineantrag zum Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld finden Sie hier: Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld (Sachgebiet) – Erzgebirgskreis
PM/SP