Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:
Feststellung Schwerbehinderung (Teil 3 SGB IX)
Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG)
Ausstellung eines Beiblattes mit Wertmarke (Freifahrt)
Ausstellung eines Beiblattes ohne Wertmarke (Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung)
Aufgrund der gegenwärtigen Anzahl von Neuanträgen und der weiterhin noch zu erwartenden steigenden Anzahl von Anträgen im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld sowie der damit verbundenen, stark erhöhten Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in diesem Fachbereich werden die Sprechzeiten ab Montag, 22.04.2024 bis auf Weiteres angepasst.
Die telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprache im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld (Uhlmannstraße 1-3, 09366 Stollberg/Erzgeb.) ist jeweils möglich
dienstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Ziel der Maßnahmen ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Fokus auf eine ununterbrochene Antragsbearbeitung und somit eine schnellere Leistungsgewährung im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bittet die Landkreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit. Außerdem wird darum gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge Abstand zu nehmen.
Uhlmannstraße 1-3
09366 Stollberg
Mo
geschlossen
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
geschlossen
André Albrecht | Sachgebietsleiter
Telefon
+49 37296 591 3174
Gebäude
Stollberg, Uhlmannstraße 1 - 3
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Bitte nutzen Sie für Auskünfte und Rückfragen zur Antragsbearbeitung die Rufnummern unserer kompetenten Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.
Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden
Anzahl Behindertenparkplätze: 4
ÖPNV: Bus/City-Bahn in die Richtungen Chemnitz und Stollberg in ca. 100 m Entfernung