ANGEPASSTE ÖFFNUNGSZEITEN DES SACHGEBIETES SCHWERBEHINDERTENRECHT / LANDESBLINDENGELD
Aufgrund der gegenwärtigen Anzahl von Neuanträgen und der weiterhin noch zu erwartenden steigenden Anzahl von Anträgen im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld sowie der damit verbundenen, stark erhöhten Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in diesem Fachbereich werden die Sprechzeiten ab Montag, 22.04.2024 bis auf Weiteres angepasst.
Die telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprache im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld (Uhlmannstraße 1-3, 09366 Stollberg/Erzgeb.) ist jeweils möglich
dienstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Ziel der Maßnahmen ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Fokus auf eine ununterbrochene Antragsbearbeitung und somit eine schnellere Leistungsgewährung im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bittet die Landkreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit. Außerdem wird darum gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge Abstand zu nehmen.