Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:

  • Feststellung Schwerbehinderung (Teil 3 SGB IX)

  • Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG)

  • Ausstellung eines Beiblattes mit Wertmarke (Freifahrt)

  • Ausstellung eines Beiblattes ohne Wertmarke (Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung)

ANGEPASSTE ÖFFNUNGSZEITEN DES SACHGEBIETES SCHWERBEHINDERTENRECHT / LANDESBLINDENGELD

Aufgrund der gegenwärtigen Anzahl von Neuanträgen und der weiterhin noch zu erwartenden steigenden Anzahl von Anträgen im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld sowie der damit verbundenen, stark erhöhten Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in diesem Fachbereich werden die Sprechzeiten ab Montag, 22.04.2024 bis auf Weiteres angepasst.

Die telefonische Erreichbarkeit und persönliche Vorsprache im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld (Uhlmannstraße 1-3, 09366 Stollberg/Erzgeb.) ist jeweils möglich

  • dienstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

  • donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Ziel der Maßnahmen ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Fokus auf eine ununterbrochene Antragsbearbeitung und somit eine schnellere Leistungsgewährung im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bittet die Landkreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit. Außerdem wird darum gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge Abstand zu nehmen.

Zuständigkeiten

Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld

Hausanschrift

Uhlmannstraße 1-3
09366 Stollberg

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

geschlossen

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

geschlossen

Persönlicher Kontakt

André Albrecht | Sachgebietsleiter

Telefon

+49 37296 591 3174

E-Mail

Gebäude

Stollberg, Uhlmannstraße 1 - 3

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Zuständigkeit der Sachbearbeiter

Bitte nutzen Sie für Auskünfte und Rückfragen zur Antragsbearbeitung die Rufnummern unserer kompetenten Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.

Zuständigkeit der Sachbearbeiter

Barrierefreiheit

  • Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 4

  • ÖPNV: Bus/City-Bahn in die Richtungen Chemnitz und Stollberg in ca. 100 m Entfernung

Weitere zugeordnete Anliegen