Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:

  • Feststellung Schwerbehinderung (Teil 3 SGB IX)

  • Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG)

  • Ausstellung eines Beiblattes mit Wertmarke (Freifahrt)

  • Ausstellung eines Beiblattes ohne Wertmarke (Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung)

Zuständigkeiten

Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Landesblindengeld

Hausanschrift

Uhlmannstraße 1-3
09366 Stollberg

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Persönlicher Kontakt

André Albrecht | Sachgebietsleiter

Telefon

+49 37296 591 3174

E-Mail

Gebäude

Stollberg, Uhlmannstraße 1 - 3

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Zuständigkeit der Sachbearbeiter

Bitte nutzen Sie für Auskünfte und Rückfragen zur Antragsbearbeitung die Rufnummern unserer kompetenten Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.

Zuständigkeit der Sachbearbeiter

Barrierefreiheit

  • Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 4

  • ÖPNV: Bus/City-Bahn in die Richtungen Chemnitz und Stollberg in ca. 100 m Entfernung

Weitere zugeordnete Anliegen