Führerscheinumtausch der Jahrgänge 1965 bis 1970

24. März 2023
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Umtausch der Führerscheine in Papierform in einen EU-Führerschein im Kartenformat.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises macht darauf aufmerksam, dass aktuell der Umtausch der Führerscheine in Papierform von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 erfolgt. Diese Führerscheine verlieren zum 19. Januar 2024 ihre Gültigkeit.

Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 6 Monate vor Ende der Umtauschfrist zu stellen.

Wer schon im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen. Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst mit Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Der Umtausch für Führerscheine von Papierform auf einen EU-Führerschein im Kartenformat erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular, welches auf der Homepage des Erzgebirgskreises auf www.erzgebirgskreis.de zur Verfügung gestellt wird bzw. an den Empfängen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen während der Sprechzeiten erhältlich ist.

Der ausgefüllte Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins sind an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, zu senden.

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Eine persönliche Vorsprache ist dafür nicht notwendig. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Informationen zum Erhalt des neuen Führerscheins. Die anfallenden Kosten betragen 25,30 Euro bei Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde in Annaberg-Buchholz bzw. 30,40 Euro bei Versand des Führerscheins (Direktversand von der Bundesdruckerei). Die Fahrerlaubnisbehörde bittet von Sachstandsanfragen zum Führerscheinpflichtumtausch an der Hotline sowie per E-Mail abzusehen.

Bisher erfolgte der Umtausch der Führerscheine in Papierform der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 mit Umtauschfrist 19. Januar 2022 sowie der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit Umtauschfrist 19. Januar 2023.

Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964, welche ihren Führerschein in Papierform noch nicht umgetauscht haben, werden erneut gebeten, den entsprechenden Antrag zu stellen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass prioritär die Antragsbearbeitung der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 erfolgt.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Weitere Informationen der Fahrerlaubnisbehörde

 

 

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de