Hexenfeuer 2024 und das Verbrennen von Gartenabfällen
Bezugnehmend auf die Brauchtumsfeuer zum bevorstehenden 30. April, bitten der Kreisbrandmeister und die Feuerwehr folgende allgemeine Hinweise zu beachten:
Jeder, der ein Feuer entzündet oder betreibt, ist für die Folgen bei einem eventuellen Brandschaden verantwortlich.
Der Eigentümer des Grundstückes muss dem Abbrennen zustimmen. Auch der Nachbar sollte informiert werden - Rauchbelästigungen gilt es zu vermeiden.
Das Abbrennen von Hexenfeuer ist mit der zuständigen Gemeinde - bzw. Stadtverwaltung abzusprechen. Im Normalfall gibt es örtliche Polizeiverordnungen der Kommunen, welche die Anzeige und Genehmigung sowie die Höhe bzw. Größe der Brauchtumsfeuer regeln. Die Ortspolizeibörde kann im Einzelfall notwendige Auflagen nach dem Sächsischen Polizeigesetz erlassen oder das Feuer untersagen.
Bei größeren Feuern ab einem Quadratmeter Grundfläche ist ein Sicherungsposten einzusetzen. Der Holzaufbau für das Feuer ist so zu errichten, dass ein Umfallen in der Brandphase ausgeschlossen ist.
Es darf nur trockenes Holz (ohne chemische Behandlung oder Beschichtung) verbrannt werden.
Zu Bäumen, Gebäuden, brennbaren Stoffen, Stromleitungen und Lichtmasten muss ein Abstand von mindestens 25 Metern eingehalten werden.
Der Abstand zum Wald muss mindestens 100 Meter betragen. Geringere Abstände kann nur die zuständige Forstbehörde festlegen.
Das Höhenfeuer sollte frühestens zwei Tage vor dem Abrennen aufgestellt werden, um zu vermeiden, dass Wildtiere darin Unterschlupf suchen.
Die Dauer des Abbrennens ist festzulegen, sowie eine erwachsene Aufsichtsperson für den gesamten Zeitraum einzusetzen.
Es ist besonders darauf zu achten, dass bei Kindern auf einen sicheren Abstand zum Feuer geachtet wird (Funken und Stichflammen). Das Entzünden der Feuer darf nur mit zugelassenen Feueranzündern erfolgen.
Für das gründliche Ablöschen der Brand- und Glutreste ist der Veranstalter verantwortlich. Während des Feuers muss eine ständige Löschmöglichkeit vorhanden sein.
Beim Betreiben des Feuers ist immer die Windrichtung zu beachten. Bei zu starkem Wind oder einer Gefährdung für Gebäude etc., ist das Feuer sofort abzulöschen.
Der Kreisbrandmeister und die Feuerwehr bitten um Beachtung der vorgenannten Informationen, um Unfälle und unkontrollierte Brände zu vermeiden.
Bitte informieren Sie sich zudem rechtzeitig über die Meldemöglichkeiten an die Feuerwehr (z. B. telefonischer Notruf 112).
Weitere Informationen zum Verbot des Abbrennens pflanzlicher Gartenabfälle finden Sie im öffentlichen Informationsschreiben des Landratsamtes Erzgebirgskreis als untere Abfallbehörde hier.
AR/JB