Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:

Tierseuchen

  • Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung von melde- und anzeigepflichtigen Erkrankungen

  • Tierseuchenprophylaxe

  • Überwachung Tierverkehr/ Tierhandel inklusive Verbringen von Tieren innerhalb der europäischen Gemeinschaft und in Drittländer (TRACES)

  • Kontrolle und Überwachung von Tierhaltungen bezüglich der Einhaltung tierseuchenrechtlicher Anforderungen

  • Kontrolle und Überwachung der Produktion, der Verarbeitung und des Verbringens von tierischen Nebenprodukten

Tierschutz

  • Registrierung von Tierhaltungen bzw. Genehmigung von gewerblichen Tierhaltungen

  • Kontrollen von Tierhaltungen bezüglich der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Anforderungen

  • Bearbeitung von Tierschutzanzeigen

Tierarzneimittel

  • Zulassung und Kontrolle tierärztlicher Hausapotheken

  • Überwachung des Verkehrs und der Anwendung von Tierarzneimitteln

Zuständigkeiten

Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz

Hausanschrift

Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Persönlicher Kontakt

Dr. Tina Stiehler | Sachgebietsleiterin

Telefon

+49 3771 277 3347

E-Mail

Sarah Schirmer | Sekretariat

Telefon

+49 3771 277 3342

Barrierefreiheit

  • Gebäude: barrierefreier Zugang

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 3

  • ÖPNV: Bushaltestelle vor dem Gebäude

Weitere zugeordnete Anliegen

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine fieberhafte Allgemeinerkrankung von Haus- und Wildschweinen, die oft tödlich endet.

Das Virus ist nicht ansteckend für den Menschen und andere Tiere außer Schweinen. Seit Herbst 2020 gibt es Fälle in Brandenburg und Sachsen. In Sachsen wurde die Afrikanische Schweinepest bisher nur bei Wildschweinen nachgewiesen (Stand Oktober 2021). Bei niedrigen Temperaturen kann das Virus sehr lange in der Umwelt überleben. Eine wichtige Rolle bei der Infektionsübertragung über längere Strecken spielen unachtsam weggeworfene Speisereste. Über infiziertes Schweinefleisch/ Schweinefleischprodukte kann eine Übertragung des Virus auf Haus- und Wildschweine stattfinden. So hält sich das Virus z.B. 399 Tage in Parmaschinken.

SMS Artikel Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen werden leicht erweitert vom 04.11.2022

Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen werden leicht erweitert (sachsen.de)

Ist die ASP ansteckend?

  • Ja, unter den Schweinen, also auch von Wildschweinen auf alle Hausschweinerassen

  • keine Infektion von anderen Tieren und auch nicht vom Menschen

  • Verzehr von infiziertem Schweinefleisch ist unbedenklich für den Menschen

Welche Symptome zeichnen die ASP aus?

  • unspezifisch, daher ist bei unklarem Versterben von Schweinen immer der Tierarzt hinzuzuziehen

  • Fieber, Inappetenz, Durchfall, Blutungen

  • Desorientierung, kein Fluchtinstinkt

  • häufig tödlich

Welche Übertragungswege gibt es?

  • direkt über Blut, effektivster Übertragungsweg, bereits kleinste Blutmengen ausreichend

  • indirekt über kontaminierte Gegenstände (Stiefel, Fahrzeuge, Geräte), Futtermittel, Schweinekadaver und va. Lebensmittel

  • Verbreitung der ASP durch Menschen über unachtsam weggeworfene Lebensmittel große Bedeutung

  • Verbreitung über Arthropoden, Nager, andere Raubtiere ist aktuell zu vernachlässigen

Wie lange überlebt das ASP-Virus in der Umwelt?

  • bis zu 15 Wochen in gekühltem Schweinefleisch

  • bis zu 6 Monate in konserviertem Schinken

  • bis zu 399 Tage in Parmaschinken

  • bis zu 18 Monate im Blut bei Raumtemperatur

  • Silage: Schnelle Inaktivierung bei gutem Silierprozess mit pH-Werten unter 4

  • Biogasanlage: Je nach Temperatur Inaktivierung nach Stunden bzw. Tagen

  • Getreide, Mais: Inaktivierung nach 2 Stunden bei Trocknung bei Raumtemperatur nach neuesten Untersuchungen des FLI

Worauf sollte man achten, wenn man ein totes Wildschwein findet?

  • Information des zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LÜVA)

  • am Wochenende/Feiertagen ist die Rufbereitschaft des LÜVA über die Rettungsleitstelle mittels 112 zu erreichen

  • Gegenstände und Kleidung, die Kontakt zu Blut hatten mit Waschmittel reinigen (Waschmaschine 60 Grad)

  • Hund: mit Hundeshampoo waschen

Welche Regeln gelten in welchen Gebieten?

Wie darf Wildschweinefleisch in den unterschiedlichen Gebieten vermarktet werden?

  • tierseuchenfreie Gebiete: keine Einschränkungen

  • Sperrzone II (gefährdetes Gebiet): keinerlei Vermarktung oder Lagerung erlaubt

  • Sperrzone I (Pufferzone): Vermarktung erlaubt, Verbringen in andere Gebiete innerhalb von Deutschland erst bei Vorliegen von negativem Untersuchungsergebnis auf ASP

Welche Einschränkungen gelten in den Gebieten für die Jagd?

  • tierseuchenfreie Gebiete: keine Einschränkungen, Coronaschutzmaßnahmen und Hygieneregeln sind zu beachten

  • Sperrzone II (gefährdetes Gebiet): Jagd verboten (infizierte Wildschweine sollen nicht zum Abwandern veranlasst werden – ergo schnellere Verteilung des Virus)

  • Sperrzone I (Pufferzone): Jagd eingeschränkt erlaubt (z.B. keine Treibjagden)

Merkblätter und Informationen

Hinweise zur Anmeldung gewerblicher Tierhaltungen nach §11 Tierschutzgesetz, zu Veranstaltungen mit Hunden, Katzen und kleinen Heimtieren und zu grenzüberschreitenden Transporten entnehmen Sie bitte den jeweiligen separaten Ordnern zu diesen Themen.