Die Ärzte und Ärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) der Gesundheitsämter führen in den Kindertageseinrichtungen einmalige Einzeluntersuchungen durch, um die gesundheitliche Entwicklung der Kinder im vierten Lebensjahr einzuschätzen. Über die Teilnahme Ihres Kindes entscheiden Sie als Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigte Person.
Ziel dieser Untersuchung ist es, den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes zu beurteilen, gegebenenfalls Auffälligkeiten oder vorliegende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, um im Bedarfsfall gezielt zu erforderlichen Fördermöglichkeiten oder weiteren Maßnahmen zu beraten.
Die in den Untersuchungen gewonnenen Daten werden anonymisiert ausgewertet. Sie dienen als Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen.
Kindertageseinrichtung Ihres Kindes in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes
Wettinerstraße 61
08280
Aue-Bad Schlema
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes informiert Sie über die Untersuchungstermine und gibt Ihnen vorab einen Anamnesebogen (Elternfragebogen) aus, den Sie bitte ausfüllen.
Die Einzeluntersuchung findet in den Räumen der Kindertageseinrichtung statt und dauert etwa 20 Minuten.
Sie dürfen bei der Untersuchung anwesend sein. Bei Vorliegen Ihrer schriftlichen Einwilligung kann Ihr Kind auch durch eine pädagogische Fachkraft begleitet werden.
Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen schriftlich und vertraulich mitgeteilt.
Sie werden gegebenenfalls zu eventuellen Auffälligkeiten, zu Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, weiterführenden Maßnahmen und zu Impfungen beraten beziehungsweise informiert. Bei Bedarf erhalten die Erzieherinnen und Erzieher eine Beratung zu allgemeinen gesundheitsfördernden Maßnahmen in der Kindertageseinrichtung.
schriftliche Zustimmung der Eltern / der sorgeberechtigten Personen
Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes mit Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Kindes (Rückseite), ausgefüllt und unterschrieben
Impfausweise (nur zur Einsichtnahme und ggf. Beratung)
Vorsorgeheft
im Kindesalter: in der Regel etwa im Alter von 3,5 bis 4,5 Jahren
keine
§ 16 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) hier aktuell gültige Version hinterlegen!
§ 7 Abs. 2 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)
keine
Ärztliche Untersuchung in Kindertageseinrichtungen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 01.04.2025
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