Allgemeine Informationen
Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:
Schulaufnahmeuntersuchungen gemäß § 26 Sächs. Schulgesetz (SächsSchulG) i.V.m. der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulGesPflVO),
Untersuchungen von Kindern im 4. Lebensjahr gemäß § 7 Sächs. Gesetz zur Förderung von Kindern in Tagesstätten (SächsKitaG) zur Erkennung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsstörungen
Durchführung von Kinder- und Jugendärztlichen Untersuchungen (nach Terminvereinbarung)
Untersuchung und Begutachtung bei drohender Behinderung im Auftrag der Referate Soziale Hilfen (Frühförderung, Integrations- und Heilpädagogische Einrichtungen)
Begutachtung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Überprüfungen lt. Asylbewerberleistungsgesetz bei Kindern
Impfberatung
Tauglichkeitsuntersuchung für Schulsport (Schulsportbefreiungen), Schülerbeförderung
Begutachtungen bei Schulfehltagen (wenn Schüler unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, kann die Schule die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen), zur Terminabsprache können sich die Sorgeberechtigten der betroffenen Schüler an das Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes wenden
Sonstiges (nach Terminvereinbarung):
Beratung von Eltern und Erziehern zu Fragen der Gesundheitsförderung, gesundheitliche Aufklärung und Beratung der Bevölkerung
Sonderveranstaltungen und Beratungsangebote planen und verwaltungsmäßig
betreuen
Gesundheitsamt - Öffentlicher Gesundheitsdienst auf www.erzgebirgskreis.de