Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter* eine Wartefristverlängerung zu beantragen.
Auch kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen einer verstorbenen Person längere Zeit in Anspruch nimmt.
Achtung! Die Wartefrist für die Bestattung wird ab dem Datum der Leichenschau gerechnet, nicht ab dem Sterbedatum!
Für dieses Verfahren können Sie als Bestattungsunternehmer den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion.
Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema
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die Verlängerung der Wartefrist beantragen Sie schriftlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes
das Gesundheitsamt erteilt Ihnen eine Genehmigung zur Bestattung außerhalb der Bestattungsfrist (Wartefristverlängerung)
Sie erhalten einen Gebührenbescheid
Ihr formloses Anschreiben muss folgende Angaben enthalten:
Name, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Sterbedatum des Verstorbenen
Begründung der Wartefristverlängerung
Angabe des Datums der (geplanten) Erdbestattung oder Einäscherung
Namen und Anschrift einschließlich Fax-Nummer des Bestatters
Wartefristverlängerung: wird in der Regel noch am Tag der Antragstellung gewährt
§ 19 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) – Fristen für die Bestattung
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Durchführung bestimmter Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
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Amt24-Leistung
Formular: –> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung – Antrag
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 20.03.2023