Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter eine Wartefristverlängerung zu beantragen. [...]
Auch kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen (§ 10 SächsBestG) eines* Toten längere Zeit in Anspruch nimmt.
Geltende Fristen für Bestattungen
Einheitliche Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie als Bestattungsunternehmer den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Klosterstraße 7
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon
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Erreichbarkeit Ansprechpartner Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Anliegen. |
Antragstellung – Verlängerung Bestattungsfrist; Urnen-, Sargumbettungen; Leichenpass Medizinalaufsicht – Anzeige zur Aufnahme und Änderung der selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Schutzimpfungen Frau Gruner (Alt-LK ASZ/ STL) Frau Thiel-Bräuer (Alt-LK MEK) Belehrung, Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmittel „Gesundheitszeugnis“ Frau Fiedler (Alt-LK ASZ/ STL) Frau Thiel-Bräuer (Alt-LK MEK) |
die Verlängerung der Wartefrist beantragen Sie schriftlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes
das Gesundheitsamt erteilt Ihnen eine Genehmigung zur Bestattung außerhalb der Bestattungsfrist (Wartefristverlängerung)
Sie erhalten einen Gebührenbescheid
Ihr formloses Anschreiben muss folgende Angaben enthalten:
Name, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Sterbedatum des Verstorbenen
Begründung der Wartefristverlängerung
Angabe des Datums der (geplanten) Erdbestattung oder Einäscherung
Namen und Anschrift einschließlich Fax-Nummer des Bestatters
Wartefristverlängerung: wird in der Regel noch am Tag der Antragstellung gewährt
§ 19 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) – Fristen für die Bestattung
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Durchführung bestimmter Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes
Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: –> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung – Antrag
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 30.07.2019