Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse sind in Deutschland Voraussetzung für eine Einbürgerung. Diese werden in der Regel mit dem bestandenen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachgewiesen.
Um den Test zu bestehen, müssen auf einem Fragebogen 17 von 33 "Multiple-Choice"-Fragen richtig beantwortet werden. Einen Testfragebogen können Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abrufen.
Die Bundesländer bieten zur gezielten Vorbereitung auf den Test Einbürgerungskurse an.
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Bei Prüfungsbeginn erhalten Sie einen amtlich zugelassenen Fragebogen mit 33 Fragen.
Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten.
Die Testfragebögen werden nach Abschluss der Prüfung zentral ausgewertet.
Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden.
Mit der Bescheinigung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen.
Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, haben Sie den Test nicht bestanden, aber die Möglichkeit, diesen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
Wenn Sie einen Einbürgerungstest ablegen möchten, vereinbaren Sie mit der (von der Staatsangehörigkeitsbehörde genannten) Prüfstelle einen Prüfungstermin. Haben Sie einen Integrationskurs besucht, können Sie möglicherweise auch über den Kursanbieter zum Test angemeldet werden.
keine
gültiges Ausweisdokument
keine
EUR 25,00
Wichtig! Einbürgerungstests werden von einer Reihe von Prüfstellen durchgeführt. An welche Prüfstelle Sie sich wenden können, erfahren Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.
Wege zur Einbürgerung
Themenseiten zur Einbürgerung der Bundesamts für Migration, Flüchtlinge und Integration
Einbürgerung
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 11.04.2024