Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Robert-Koch-Straße 16a
08340 Schwarzenberg
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Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" – nach Ortsauswahl).
Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:
Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.
eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung)
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.
keine
§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVZO) – Übermäßige Straßenbenutzung
§ 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5 StVO – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
§ 47 StVO – Örtliche Zuständigkeit
§ 18 Absatz 1 StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
§ 22 Absätze 2 bis 4 StVO – Ladung
§ 32 StVZO – Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
§ 34 StVZO – Achslast und Gesamtgewicht
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. 21.05.2024