Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Hinweis: Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Robert-Koch-Straße 16a
08340 Schwarzenberg

Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Verfahrensablauf

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" – nach Ortsauswahl).

Voraussetzungen

Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.

  • Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.

Erforderliche Unterlagen

  • eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung

  • für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung): Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.

Fristen

keine

Kosten

  • EUR 40,00 bis EUR 1.300,00 (aufwandsabhängig)

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. 15.06.2023