Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Steinweg 4
09456 Annaberg-Buchholz

Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Verfahrensablauf

Den Jagdschein können Sie persönlich, schriftlich oder, soweit für Ihren Ort verfügbar, in Amt24 online (siehe –> Onlineantrag) beantragen. Zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen.

  • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt.

  • Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu.

  • Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.

Onlineantrag

  • Für die Nutzung des Onlineantrags benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich.

  • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)

  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis)

  • zwei Lichtbilder

  • Personalausweis

  • Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

Fristen

  • Gültigkeit

    • Jahresjagdschein: bis zu 3 Jagdjahre

    • Tagesjagdschein: 14 Tage

    • Jugendjagdschein: ein Jagdjahr

  • Dauer Jagdjahr: 01.04. - 31.03.

Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr
    • Jahresjagdschein: EUR 70,00
    • Tagesjagdschein: EUR 25,00
    • Jugendjagdschein: EUR 20,00
  • Jagdabgabe (zusätzlich)
    • Jahresjagdschein: EUR 20,00 pro Gültigkeitsjahr
    • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00

Sonstiges

Jugendjagdschein

Wenn Sie zwischen sechzehn und achtzehn Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein für ein Jagdjahr. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Die Begleitpersonen muss jagdlich erfahren sein.

Weiterführende Informationen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 13.02.2026