Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Steinweg 4
09456 Annaberg-Buchholz

Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Erreichbarkeit Ansprechpartner Polizei- und Gewerberecht
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Anliegen.

Sachgebietsleitung:
Herr Flemming
Telefon: +49 3733 831 5184

Waffenbehördliche Aufgaben
Herr Pester
Telefon: +49 3733 831 5144

Ordnungsbehördliche Aufgaben
Herr Barthel
Telefon: +49 3733 831 5180

Gewerbebehördliche Aufgaben
Herr Baudler
Telefon: +49 3733 831 5187

Verfahrensablauf

Den Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen; zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen.

  • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt.

  • Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu.

  • Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)

  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis)

  • zwei Lichtbilder

  • Personalausweis

  • Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

Fristen

Gültigkeit

  • Jahresjagdschein: bis zu drei Jagdjahre

  • Tagesjagdschein: 14 Tage

  • Jugendjagdschein: ein Jagdjahr

Dauer Jagdjahr: 01.04. - 31.03.

Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Kosten

Verwaltungsgebühr

  • Jahresjagdschein: EUR 55,00
  • Tagesjagdschein: EUR 20,00
  • Jugendjagdschein: EUR 15,00

Jagdabgabe (zusätzlich)

  • Jahresjagdschein: EUR 20,00 / Gültigkeitsjahr
  • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00

Sonstiges

Jugendjagdschein

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein für ein Jagdjahr. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Die Begleitpersonen muss jagdlich erfahren sein.

Weiterführende Informationen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 24.10.2022