Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Läuft die Gültigkeit Ihres bisherigen Schwerbehindertenausweises ab, können Sie erneut einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

Hinweis: Für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist ein Passbild erforderlich. Dieses können Sie zusammen mit dem Antrag an die für Sie zuständige Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt übersenden.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Uhlmannstraße 1-3
09366 Stollberg

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Zuständigkeit der Sachbearbeiter

Bitte nutzen Sie für Auskünfte und Rückfragen zur Antragsbearbeitung die Rufnummern unserer kompetenten Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.

Zuständigkeit der Sachbearbeiter

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises können Sie schriftlich formlos beantragen. Den Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (formloses Schreiben)

  • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)

  • gegebenenfalls Passfoto

    • Ausnahme: Bei Menschen mit Schwerbehinderung, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.

  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Fristen

keine

Wichtig: Die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises sollten Sie circa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des alten Ausweises beantragen.

Kosten

keine

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 09.08.2023