Allgemeine Informationen

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher geliefert wird. Was können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Hausinstallation verunreinigt werden. Für die Qualität der Hausinstallation und damit auch für deren Instandsetzung beziehungsweise Wartung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Verfahrensablauf

Anmelden eines Verdachts

  • Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch bei den zuständigen Stellen melden.

  • Geben Sie eine Beschreibung der Veränderung (Farbe, Geruch, Geschmack) ab.

Entnahme einer Probe

Auf Ihre Beschwerde hin kann gegebenenfalls ein Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes in Ihren Haushalt kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor einer anlassbezogenen Analyse unterzogen.

Voraussetzungen

Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser

Erforderliche Unterlagen

 

Fristen

keine

Kosten

  • Über eventuelle Kosten einer amtlichen Trinkwasseruntersuchung entscheidet das Gesundheitsamt.
  • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (ohne amtliche Beschwerde) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Stelle.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 13.04.2022