„Abriegelung“ von Städten und Totalblockaden von Straßen verhindert

10. Januar 2024
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Erzgebirgskreis zieht überwiegend positive Zwischenbilanz zum Protestgeschehen im Landkreis

Die Landkreisverwaltung hat am heutige Mittwoch (10.01.2024, Stand 13:00 Uhr) eine erste Zwischenbilanz zum regionalen Protestgeschehen gezogen. Im Ergebnis konnten die Kernziele der bereits in der vergangenen Woche eingeleiteten versammlungsrechtlichen Maßnahmen im Wesentlichen erreicht werden. So konnte die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fläche aufrechterhalten werden – trotz eines im sachsenweiten Vergleich überproportional starken Versammlungsgeschehens im Landkreis. Zudem haben sich die v. a. über die sozialen Medien angekündigten „Abriegelungen“ von Städten und Totalblockaden von Straßen nicht realisiert. Stattdessen kam es lediglich vereinzelt und auch nur zeitweise zu entsprechenden Blockaden, die den Verkehrsfluss zwar behinderten, diesen aber nicht „lahmgelegt“ haben. Auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen konnten durchgehend aufrechterhalten werden. Der Landkreisverwaltung sind zwar Einzelfälle bekanntgeworden, bei denen etwa Busse des ÖPNV, Winterdienstfahrzeuge oder Fahrzeuge der Müllabfuhr an Blockadepunkten nicht durchgelassen wurden. Auch wurden einige Beschäftigte aus dem Bereich der kritischen Infrastruktur am Passieren von Blockadestellen gehindert – diese Fälle betrafen z. B. Mitarbeiter des Katastrophenschutzes, Straßenmeister, Beschäftigte der Energiewirtschaft und von (mobilen) Pflegediensten sowie einige Rettungskräfte, die sich auf dem (Arbeits-) Weg in ihre Rettungswachen befanden.

Trotz derartiger Einzelfälle fällt die Zwischenbilanz zum Protestgeschehen aus Sicht der Landkreisverwaltung aber überwiegend positiv aus und die verfolgte Strategie – legitimen Protest ermöglichen, aber Chaos verhindern – wird als in wesentlichen Punkten erfolgreich eingeschätzt.

Rückblick: Versammlungsrechtliche Maßnahmen waren zwingend erforderlich

Am vergangenen Freitag (05.01.2024) waren bis zum Abend insgesamt 35 Versammlungsanzeigen an mindestens 97 Versammlungsorten (Versammlungsübersicht) verteilt über nahezu den gesamten Erzgebirgskreis eingegangen. Diese reichten von stationären Kundgebungen auf Marktplätzen, über Blockaden von Autobahnauffahrten bis hin zu verschiedenen Aktionen an Straßenkreuzungen an Bundes- und Staatsstraßen. Speziell letztere Versammlungsanzeigen stellten aus Sicht der Landkreisverwaltung ein gravierendes Problem dar, da diese in der Regel auf Totalblockaden von neuralgischen Punkten des Straßennetzes (v. a. Kreuzungen) abzielten, und über jeweils 10 Stunden im gesamten Zeitraum vom 8. Januar bis zum 15. Januar 2024 stattfinden sollten. Dies wäre in einigen Fällen einer Abriegelung von Städten und Gemeinden gleichgekommen und hätte darüber hinaus den überregionalen Verkehr und damit das gesellschaftliche Leben zum Erliegen gebracht. Da bei Zulassung all dieser angezeigten Versammlungen vor allem die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen nicht mehr gewährleistet gewesen wäre, hat die Landkreisverwaltung einen Großteil dieser Versammlungen nach der jeweiligen Würdigung des Einzelfalls untersagt. Dieser grundlegenden Einschätzung sind auch die in einem Einzelfall angerufenen (Ober-) Verwaltungsgerichte in Chemnitz und Bautzen im Wesentlichen gefolgt.

Neben diesen Versammlungsanzeigen kursierten in verschiedenen sozialen Netzwerken darüber hinaus auch unzählige Aufrufe zu sogenannten Eil- und Spontanversammlungen, die ebenfalls auf die Totalblockade von Straßen abzielten. Da auch diese Ansinnen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet hätten, hat die Landkreisverwaltung am vergangenen Freitag (05.01.2024) zusätzlich eine Allgemeinverfügung erlassen, die derartige Totalblockaden von Straßen in Form von Eil- und Spontanversammlungen untersagt. Schwerpunkte des Versammlungsgeschehens zeichneten sich zu dieser Zeit im Bereich Annaberg und v. a. im Bereich Aue-Schwarzenberg ab. (Karte Versammlungsanmeldungen)

Tatsächliche Situation am Montag und Dienstag

Im Rückblick auf das tatsächliche Versammlungsgeschehen am Montag (08.01.2024) und Dienstag (09.01.2024) bestätigten sich die vermuteten Schwerpunkte in den Bereichen Annaberg und Aue-Schwarzenberg im Wesentlichen. Hier kam es in der Folge zu einer Vielzahl von Eil- und Spontandemonstrationen, die in der Regel eine zeitweise Blockade von Straßen und Kreuzungen sowie eine „Entschleunigung“ des Verkehrs zur Folge hatten. In den Bereichen Stollberg und Marienberg fiel das Versammlungsgeschehen teils deutlich geringer aus. Hier fanden v. a. über Bauernverbände ordnungsgemäß angemeldete und entsprechend beschiedene Versammlungen in Form von Blockaden der Autobahnauffahrten zur A 72 oder von Fahrzeug-Korsos statt.

In den von Protestaktionen betroffenen Bereichen konnte durch die Landespolizei ein vollständiger Stillstand des Verkehrs größtenteils verhindert werden. Allerdings waren auf Grund der hohen Anzahl durchgeführter Protestaktionen, Stauerscheinungen an beiden Tagen nicht gänzlich zu vermeiden. Als hilfreich erwies sich in diesem Kontext die von der Landkreisverwaltung in Abstimmung mit der RVE verfügte Einstellung des ÖPNV am Montag (08.01.2024) inklusive des freigestellten Schülerverkehrs sowie die Tatsache, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Montag (08.01.2024) mutmaßlich Urlaub genommen hatten oder im Homeoffice arbeitete. Dadurch war das generelle Verkehrsaufkommen an diesem Hauptprotesttag vergleichsweise überschaubar, wodurch die zahlreichen Protestaktionen, die v. a. in Form von Eil- und Spontanversammlungen stattfanden, von der Landespolizei gut begleitet werden konnten.

Bei Bekanntwerden von Protestaktionen an und auf Straßen im Erzgebirgskreis wurden diese sowohl am Montag (08.01.2024) als auch am Dienstag (09.01.2024) durch die Landespolizei in der Regel als Eil- und Spontanversammlungen klassifiziert. Dabei wurden u. a. auch die Versammlungsleiter bekannt gemacht. Weiterhin wurde im Rahmen von Kooperationsgesprächen sichergestellt, dass es nicht zu dauerhaften Blockaden von Straßen (Totalblockaden) kam, sondern der Verkehr lediglich ausgebremst und Straßen nur für eine begrenzte Zeit blockiert wurden. Unter anderem diese Auflagen wurden größtenteils umgesetzt. Durch diese Verfahrensweise konnte laut Einschätzung der Landespolizei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unter gleichzeitiger Einhaltung der Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises weiterhin gewährleistet werden. 

Gleichwohl kam es in Einzelfällen auch zur Auflösung von Totalblockaden. So wurde z. B. die Blockade der Zufahrt zum Pumpspeicherkraftwerk Markersbach, an der am Dienstag (09.01.2024) Beschäftigte des Kraftwerks nicht durchgelassen worden waren, durch Maßnahmen der Landespolizei zeitnah aufgelöst.

Koordiniertes Handeln aller beteiligten Akteuren

Vor diesem Hintergrund gilt insbesondere der Landespolizei, den Bauernverbänden, den Kommunalverwaltungen sowie allen weiterhin involvierten Akteuren der Dank der Landkreisverwaltung für die zweckmäßige Regelung der zeitweise herausfordernden Lage. Auch den zum allergrößten Teil besonnen agierenden Demonstranten und der verständnisvoll auftretenden Bevölkerung gilt unser Dank. Dem legitimen Demonstrationsansinnen der Landwirte konnte hierdurch genüge getan werden. Gleichzeitig war die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen zu jeder Zeit gewährleistet. Mit Blick auf die nächsten Tage bis zum Ende der angekündigten Protestwoche gilt es von allen Akteuren an diese Entwicklungen anzuknüpfen.

 

SP/PM

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