Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:

  • Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

  • Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster

  • Erstuntersuchung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen und Bodenerosionsereignissen

  • Ergreifen von Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren aus schädlichen

  • Bodenveränderungen und Altlasten

  • Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der nachgeordneten Rechtsverordnungen

  • Erteilung von abfallrechtlichen Kennnummern gemäß Nachweisverordnung

  • Bearbeitung von Anzeigen gemäß § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

  • Bearbeitung von Genehmigungsverfahren gemäß § 54 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

  • Bearbeitung von Anzeigen über illegale Abfallablagerungen

  • bodenschutz- und abfallrechtliche Stellungnahmen im Rahmen von Bauvorhaben oder als Träger öffentlicher Belange

  • Ergreifen von Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen und Abwehr von Gefahren ausgehend von Abfällen

  • Überwachung abfallrechtlicher Sachverhalte in Anlagen, Unternehmen und Einrichtungen sowie von sonstigen zur Abfallentsorgung Verpflichteten

Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle

weitere Informationen

Zuständigkeiten

Sachgebiet Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz

Hausanschrift

Schillerlinde 6
09496 Marienberg

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Persönlicher Kontakt

Frau Sylvia Kristen | Sachgebietsleiterin

Telefon

+49 3735 601 6148

Fax

+49 3735 601 6002

E-Mail

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

  • Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 2

  • ÖPNV: Bus in ca. 500 m Entfernung

Weitere zugeordnete Anliegen

Zum 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung, als Teil der so genannten Mantelverordnung, in Kraft getreten. Seitens des Verordnungsgebers wird damit das Ziel verfolgt, bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von Ersatzbaustoffen (Recyclingbaustoffe) zu regeln.

Um dies zu erreichen, werden insbesondere an die Betreiber von Aufbereitungsanlagen sowie die Verwender von Ersatzbaustoffen bestimmte Anforderungen gestellt.

Nachfolgend finden Sie hierzu weitere Informationen und Vorlagen zur weiteren Verwendung.                

  1. Informationsschreiben für Anlagenbetreiber (PDF, 247 KB)

  2. Informationsschreiben für Verwender (wird noch veröffentlicht)

  3. Informationsschreiben für Bauherren (wird noch veröffentlicht)

  4. Bekanntmachung zur Ersatzbaustoffverordnung, LfULG Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    https://www.wertstoffe.sachsen.de/bekanntmachung-zur-ersatzbaustoffverordnung-31450.html

  5. LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
    Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung (Version 1) (PDF, 1318 KB)

  6. EBV-Formular Anzeige Straßen- und Erdbauweisen (ohne Bahnbauweisen) (*.xlsx, 41,49 KB)

  7. EBV-Formular Anzeige Bahnbauweisen (*.xlsx, 40,61 KB)

  8. Anlagenübersicht nach § 13 Absatz 3 ErsatzbaustoffV (PDF, 89 KB)

Durch die Landesdirektion Sachsen wurde die Verordnung zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes Raum Annaberg vom 25. Oktober 2022 erlassen und im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. November 2022 verkündet. Die Verordnung ist am 16. November 2022 in Kraft getreten.
Das Bodenplanungsgebiet umfasst die Gebiete der Städte Ehrenfriedersdorf, Geyer, Thum, der Gemeinden Auerbach, Tannenberg, Thermalbad Wiesenbad sowie Teile der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz, der Stadt Schlettau, der Stadt Zwönitz und der Gemeinde Drebach. 

Übersichtskarte für die Gebietsfestlegung gemäß § 14 SächsKrWBodSchG Bodenplanungsgebiet Raum Annaberg

In der Rechtsverordnung sind nutzungsbezogene Maßnahmen des Bodenschutzes für Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegrundstücke im Zusammenhang mit den großflächig auftretenden geogen und bergbaubedingt erhöhten Gehalten von Arsen und Schwermetallen im Boden geregelt. Außerdem ist der Untersuchungs- und Handlungsbedarf für landwirtschaftliche Nutzflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen dargestellt. Des Weiteren sind Anforderungen an die Verlagerung von Bodenmaterial zum Zwecke der Verwertung innerhalb des Bodenplanungsgebietes festgelegt. 

 

Die Unterlagen zur Verordnung für das Bodenplanungsgebiet Raum Annaberg (Verordnungstext, Erläuterungen zur Verordnung, Kartenwerk) können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

Bodenplanungsgebiet - Raum Annaberg | Bodenplanungsgebiet Raum Annaberg (sachsen.de)

Anbauempfehlungen für Obst- und Gemüseanbau im Informationsblatt der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Nossen, August 2021

Im Sächsischen Amtsblatt vom 15. Februar 2024 wurde die neue Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten (FRL FrDS/2024) des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft veröffentlicht. Mit der neuen Förderung zur Altlastensanierung stehen im Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2029 rund 42 Millionen Euro zur Verfügung, die durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen bereitgestellt werden.

Gefördert werden Investitionen zur Sanierung von belasteten Böden sowie Grundwasserschäden sowie ebenfalls Maßnahmen zur Dekontamination von Standorten mit erhöhten Schadstoffgehalten unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen. Nach Abschluss der Sanierungsvorhaben müssen jeweils mindestens 15 Prozent der sanierten Fläche als naturnahe Grünflächen hergestellt sein.

Die Förderung kann von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und Unternehmen sowie Zweckverbänden, privaten Unternehmen und Privatpersonen ab sofort beantragt werden.

Der Fördersatz beträgt 77 Prozent.

Antragsstelle ist die Landesdirektion Sachsen. Detaillierte Information und Unterlagen zur Förderung sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen eingestellt unter:

Umweltschutz | Maßnahmen zum Flächenrecycling und zur Dekontaminierung von Standorten (sachsen.de)

Die Förderrichtlinie ist im REVOSax-Portal veröffentlicht:

REVOSax Landesrecht Sachsen - Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024