Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:
Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster
Erstuntersuchung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen und Bodenerosionsereignissen
Ergreifen von Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren aus schädlichen
Bodenveränderungen und Altlasten
Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der nachgeordneten Rechtsverordnungen
Erteilung von abfallrechtlichen Kennnummern gemäß Nachweisverordnung
Bearbeitung von Anzeigen gemäß § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Bearbeitung von Genehmigungsverfahren gemäß § 54 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
Bearbeitung von Anzeigen über illegale Abfallablagerungen
bodenschutz- und abfallrechtliche Stellungnahmen im Rahmen von Bauvorhaben oder als Träger öffentlicher Belange
Ergreifen von Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen und Abwehr von Gefahren ausgehend von Abfällen
Überwachung abfallrechtlicher Sachverhalte in Anlagen, Unternehmen und Einrichtungen sowie von sonstigen zur Abfallentsorgung Verpflichteten
Verbot des Verbrennens pflanzlicher Abfälle
Schillerlinde 6
09496 Marienberg
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Frau Sylvia Kristen | Sachgebietsleiterin
Telefon
+49 3735 601 6148
Fax
+49 3735 601 6002
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden
Anzahl Behindertenparkplätze: 2
ÖPNV: Bus in ca. 500 m Entfernung
Zum 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung, als Teil der so genannten Mantelverordnung, in Kraft getreten. Seitens des Verordnungsgebers wird damit das Ziel verfolgt, bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von Ersatzbaustoffen (Recyclingbaustoffe) zu regeln.
Um dies zu erreichen, werden insbesondere an die Betreiber von Aufbereitungsanlagen sowie die Verwender von Ersatzbaustoffen bestimmte Anforderungen gestellt.
Nachfolgend finden Sie hierzu weitere Informationen und Vorlagen zur weiteren Verwendung.
Informationsschreiben für Verwender (wird noch veröffentlicht)
Informationsschreiben für Bauherren (wird noch veröffentlicht)
Bekanntmachung zur Ersatzbaustoffverordnung, LfULG Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
https://www.wertstoffe.sachsen.de/bekanntmachung-zur-ersatzbaustoffverordnung-31450.html
LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung (Version 1) (PDF, 1318 KB)
EBV-Formular Anzeige Straßen- und Erdbauweisen (ohne Bahnbauweisen) (*.xlsx, 41,49 KB)
Anlagenübersicht nach § 13 Absatz 3 ErsatzbaustoffV (PDF, 89 KB)
Durch die Landesdirektion Sachsen wurde die Verordnung zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes Raum Annaberg vom 25. Oktober 2022 erlassen und im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. November 2022 verkündet. Die Verordnung ist am 16. November 2022 in Kraft getreten.
Das Bodenplanungsgebiet umfasst die Gebiete der Städte Ehrenfriedersdorf, Geyer, Thum, der Gemeinden Auerbach, Tannenberg, Thermalbad Wiesenbad sowie Teile der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz, der Stadt Schlettau, der Stadt Zwönitz und der Gemeinde Drebach.
In der Rechtsverordnung sind nutzungsbezogene Maßnahmen des Bodenschutzes für Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegrundstücke im Zusammenhang mit den großflächig auftretenden geogen und bergbaubedingt erhöhten Gehalten von Arsen und Schwermetallen im Boden geregelt. Außerdem ist der Untersuchungs- und Handlungsbedarf für landwirtschaftliche Nutzflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen dargestellt. Des Weiteren sind Anforderungen an die Verlagerung von Bodenmaterial zum Zwecke der Verwertung innerhalb des Bodenplanungsgebietes festgelegt.
Die Unterlagen zur Verordnung für das Bodenplanungsgebiet Raum Annaberg (Verordnungstext, Erläuterungen zur Verordnung, Kartenwerk) können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
Bodenplanungsgebiet - Raum Annaberg | Bodenplanungsgebiet Raum Annaberg (sachsen.de)
Im Sächsischen Amtsblatt vom 15. Februar 2024 wurde die neue Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten (FRL FrDS/2024) des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft veröffentlicht. Mit der neuen Förderung zur Altlastensanierung stehen im Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2029 rund 42 Millionen Euro zur Verfügung, die durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen bereitgestellt werden.
Gefördert werden Investitionen zur Sanierung von belasteten Böden sowie Grundwasserschäden sowie ebenfalls Maßnahmen zur Dekontamination von Standorten mit erhöhten Schadstoffgehalten unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen. Nach Abschluss der Sanierungsvorhaben müssen jeweils mindestens 15 Prozent der sanierten Fläche als naturnahe Grünflächen hergestellt sein.
Die Förderung kann von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und Unternehmen sowie Zweckverbänden, privaten Unternehmen und Privatpersonen ab sofort beantragt werden.
Der Fördersatz beträgt 77 Prozent.
Antragsstelle ist die Landesdirektion Sachsen. Detaillierte Information und Unterlagen zur Förderung sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen eingestellt unter:
Umweltschutz | Maßnahmen zum Flächenrecycling und zur Dekontaminierung von Standorten (sachsen.de)
Die Förderrichtlinie ist im REVOSax-Portal veröffentlicht: