Allgemeine Informationen

Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:

  • gesundheitliche Aufklärung und Beratung der Bevölkerung zu sexuell übertragbaren Erkrankungen (STD, HIV/AIDS), Präventionsarbeit

  • Hilfen für Schwangere und deren Familien Schwangerschafts-(konflikt)-beratung, Beratungsstelle

  • psychosoziale Tumorberatung von Betroffenen und deren Angehörige, onkologische Beratungsstelle, Krebs-Präventionsarbeit in Kindertagesstätten und Schulen

  • Betreuung und Beratung von onkologischen Selbsthilfegruppen

Zuständigkeiten

Sachgebiet Gesundheitsförderung

Hausanschrift

Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Persönlicher Kontakt

Sandro Müller | Referatsleiter

Telefon

+49 3771 277 3206

Fax

+49 3771 277 3210

E-Mail

Gebäude

Aue-Bad Schlema, Wettinerstraße 61

Erreichbarkeit Ansprechpartner Gesundheitsförderung
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.

Standort Aue-Bad Schlema

Frau Knietzsch | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3260

Frau Hartl | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3331

Frau Stemmildt | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3771 277 3330

Frau Friedrich | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3332

Frau Baumann | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung | HIV/AIDS-Beratung | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3333

Standort Annaberg-Buchholz, einschließlich Servicestelle Marienberg

Frau Richter | Psychosoziale Tumorberatung | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3733 831 3224

Frau Gerlach | Psychosoziale Tumorberatung | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3733 831 3239

Frau Müller | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3733 831 3249

Barrierefreiheit

  • Gebäude: barrierefreier Zugang über Eingang E, Aufzug vorhanden

  • Anzahl Behindertenparkplätze: 3

  • ÖPNV: Bushaltestelle vor dem Gebäude

Weitere zugeordnete Anliegen

Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz nach Infektionsschutzgesetz §20.

Das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises hat für die betroffenen Einrichtungen jetzt ein Meldeportal eingerichtet, um den Meldeweg zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Informationen dazu stellt das Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst auf www.erzgebirgskreis.de (bspw. Suchbegriff „Masernschutzgesetz“) zur Verfügung.

Personen, die bereits vor März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen betreut wurden oder dort tätig waren, müssen den Nachweis über den Masernschutz bis 31.07.2022 erbringen. Die Fristverlängerung erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie. Nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen müssen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit der betroffenen Personen den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern überprüfen.

Demnach betroffene Einrichtungen sind verpflichtet diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Gesundheitsamt zu melden, von denen die Voraussetzungen genesen oder geimpft zu sein oder über ein Attest (medizinische Kontraindikation) zu verfügen, nicht erfüllt sind. Dazu steht den Einrichtungen eine einheitliche Meldeliste zur Verfügung, die über ein Meldeportal an das Gesundheitsamt übermittelt wird. Die Meldeliste in Form einer Excel-Tabelle wird den Einrichtungen nach erfolgreicher Registrierung im Meldeportal zur Verfügung gestellt.

Das Meldeportal steht den Einrichtungen im Erzgebirgskreis zur Verfügung unter:

https://www.edv-erz.de/e-GSA/immunitaetsnachweise/

  1. Registrieren Sie bitte Ihre Einrichtung.

  2. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landratsamtes Erzgebirgskreis. Ebenfalls wird die Meldeliste in Form einer Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.

  3. Sie können das Hochladen der Meldeliste(n) vornehmen.

 

Bitte nutzen Sie ausschließlich das Meldeportal!

 Anleitung Registrierung zum Meldeportal

 Anleitung Datenübermittlung im Meldeportal

Weitere Fragen, die die technische Handhabung betreffen, richten Sie bitte an Masernschutz@kreis-erz.de. Bitte verwenden Sie diese Adresse nicht zum Upload der Excel-Tabellen, von Nachweisen oder Ähnlichem, sondern ausschließlich für den technischen Support.

Allgemeine Informationen zum Masernschutzgesetz sowie zu den Abläufen und Fristen erhalten Sie unter www.masernschutz.de.

Fragen zum Masernschutzgesetz an das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises sind unter 03771 277 3305 möglich.

Jährlich sind viele Krebs-Erkrankungen im Freistaat Sachsen und in Deutschland zu verzeichnen. Mit der Diagnose „Krebs“ verbinden sich viele Fragen, Sorgen und Ängste. Den Betroffenen und Angehörigen nach dem stationären Aufenthalt in sozialmedizinischen Belangen beizustehen, ist ein besonderes Bedürfnis und Anliegen der Psychosozialen Tumorberatungsstelle des Gesundheitsamtes im Landratsamt Erzgebirgskreis.

Die Kontaktaufnahme und Beratung sind kostenfrei und freiwillig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Psychosozialen Tumorberatungsstelle führen circa 3.500 Beratungen im Jahr durch. Diese können vor Ort, telefonisch oder zu Hausbesuchen angeboten und durchgeführt werden.

Die Krebsberatungsstellen des Gesundheitsamtes befinden sich an den Dienststandorten des Landratsamtes Erzgebirgskreis in Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema nebst einer Servicestelle in Marienberg.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen oder kommen aus medizinischen Fachberufen. Ebenso sind zwei Onkolotsen, d.h. Personen mit einer zusätzlichen Qualifikation, im Team tätig.

Der Umfang der Beratung ist sehr vielschichtig und die Bedeutung dieser Beratung hat nicht nachgelassen.

Angebote für Betroffenen und Angehörige:

Sozialrechtliche Beratung und Information zu:
- arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Rentenbeantragung
- finanziellen Fragen und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Härtefonds)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Schwerbehindertenrecht
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- häusliche und stationäre Pflegeleistungen
- Hilfe bei Antragsstellung und Formulieren von Widersprüchen
- Vermittlung von Selbsthilfegruppen und Vereinen

Psychologische Beratung:
- bei der Krankheitsbewältigung (Ängste, Unsicherheiten, Wut …)
- bei der individuellen Behandlungsfindung
- über Krankheitsfolgen (Therapien, Erschöpfungs-Syndrom, äußerliche Veränderungen …)

Die Beratung erfolgt vertraulich und kostenfrei

- in persönlichen Einzelgesprächen
- in Telefongesprächen
- zu Klinikbesuchen
- zu unseren Sprechzeiten
- zu Hausbesuchen

Die kompetenten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben langjährige Berufserfahrung und nehmen sich Zeit für Sie, um sich mit Ihnen und Ihrem Anliegen zu beschäftigen.

Die Beratung erfolgt zu den bekannten Sprechzeiten des Landratsamtes Erzgebirgskreis im Dienstgebäude Annaberg-Buchholz / Klosterstraße 7, Aue-Bad Schlema / Wettinerstraße 61 (eine telefonische Terminvereinbarung ist jedoch erwünscht) und in Marienberg / Schillerlinde 6 nur nach telefonischer Terminvereinbarung mittwochs und freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Ansprechpartner für den Raum Stollberg sind die Mitarbeiter der Beratungsstelle in Aue-Bad Schlema.

Erreichbarkeit der Ansprechpartner für die Regionen Annaberg/Marienberg:

Frau Richter - Tel. 03733 831-3224 - gabriele.richter@kreis-erz.de
Frau Gerlach - Tel. 03733 831-3239 - nicole.gerlach@kreis-erz.de
Frau Müller - Tel. 03733 831-3249 - maria.mueller@kreis-erz.de

Erreichbarkeit der Ansprechpartner für die Regionen Aue/Schwarzenberg/Stollberg:

Frau Knietzsch - Tel. 03771 277-3260 - heike.knietzsch@kreis-erz.de
Frau Friedrich - Tel. 03771 277-3332 - marie-christin.friedrich@kreis-erz.de
Frau Baumann - Tel. 03771 277-3333 - gabi.baumann@kreis-erz.de
Frau Hartl - Tel. 03771 277-3331 - kristin.hartl@kreis-erz.de

Sprechzeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Die Tumorberatungsstelle wird durch den Spitzenverband der GKV nach der Richtlinie § 65e SGB V gefördert.