Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:
Hilfe zum Lebensunterhalt inkl. Bildung und Teilhabe
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung inkl. Bildung und Teilhabe
Hilfen zur Gesundheit
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (ambulant betreutes Wohnen, Unterstützung von Obdachlosen, darlehensweise Übernahme Kosten der Unterkunft bei Haftaufenthalt)
Hilfe in anderen Lebenslagen: Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten
sozialhilferechtliche Unterstützung bei bestehenden Miet- oder Energieschulden
sozialhilferechtliche Darlehensbearbeitung
Allgemeiner Sozialer Dienst des SG Sozialhilfe
Aufgrund der gegenwärtigen Vielzahl von Sozialhilfeanträgen und der damit verbundenen stark erhöhten Arbeitsbelastung im Sachgebiet Sozialhilfe, ist dieses seit dem 1. August 2023 zunächst bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Sachgerecht dringliche Vorsprachen können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Zudem werden dringliche Anfragen an der neu eingerichteten Service-Hotline unter Telefon 03771 277-3129 zu den nachfolgenden Zeiten entgegengenommen.
Donnerstag: 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hinweisblatt Sozialhilfe-Antrag
Bitte beachten Sie die weiteren zur Verfügung gestellten Dokumente auf dieser Seite unter "Weitere zugeordnete Anliegen"!
Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Fanny Kick | Sachgebietsleiterin
Telefon
+49 3771 277 3140
Fax
+49 3771 277 3120
Gebäude
Aue-Bad Schlema, Wettinerstraße 61
Gebäude: barrierefreier Zugang über Eingang E, Aufzug vorhanden
Anzahl Behindertenparkplätze: 3
ÖPNV: Bushaltestelle vor dem Gebäude
Antrag auf einen Zuschuss für die Beschaffung von Heizmittel
Lebensunterhalt und Grundsicherung Wiederholungsantrag
Erklärung zu Kosten der Unterkunft und Heizung bei Wohneigentum
Erklärung zu Vermögensverhältnissen - KFZ Besitz
Sozialhilfe SGB XII Hinweisblatt
Überprüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem III. Kapitel SGB XII (Wiederholungsantrag 3. Kapitel)