Dokumente / Informationen zur Förderrichtlinie „chance.natur“

Über die Förderrichtlinie des Bundes "chance.natur" werden Projekte in Gebieten gefördert, die im nationalen und internationalen Interesse für den Naturschutz außerordentlich wertvoll und für den betreffenden Lebensraumtyp in Deutschland besonders charakteristisch und repräsentativ sind.

„Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen und besonders zu schützenden Tier- und Pflanzenarten beitragen. Der Bund setzt für die Naturschutzgroßprojekte derzeit jährlich 14 Mio. € ein. Mit dem Förderprogramm, das bundesweit einen der größten Fördertitel für Naturschutz darstellt, konnte in den letzten vier Jahrzehnten in den geförderten Gebieten bedeutende Entwicklungen auch über den Naturschutz hinaus (z.B. in der Regionalentwicklung) initiiert werden. Es werden Projekte gefördert, die für den Naturschutz sowohl national als auch international von großer Bedeutung sind.“

Kontakt

Angela Stolz
Sachgebietsleiterin
Anne-Katrin Fiß

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft, und Geologie, Förder- und Fachbildungszentrum Zwickau
Annette Hübner

Sächsisches Ministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Frau Senft
Postfach
01076 Dresden

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