Die Idee eines Naturschutzgroßprojektes ist bereits vor vielen Jahren entstanden und es haben viele engagierte Personen daran mitgewirkt, bis sie nach mehreren Anläufe nun in die Tat umgesetzt werden konnte.
Auf den folgenden Seiten sind die wesentlichen Etappen dargestellt. Es ist dabei zu beachten, dass die einzelnen Dokumente als Zeitzeugnisse zu verstehen sind und teilweise nicht mehr den aktuellen Stand wiedergeben.
Durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) wurde im Jahr 2017 eine Machbarkeitsstudie mit dem Titel „Abschätzung der Umsetzbarkeit eines Naturschutzgroßprojektes – Bergwiesen im Erzgebirgskreis“ in Auftrag gegeben. Gegenstand der Studie war die gutachterliche Prüfung, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Beantragung eines solchen Naturschutzgroßprojektes durch den Erzgebirgskreis Aussicht auf Erfolg hat. Im Ergebnis der Studie wurde die prinzipielle Eignung und Umsetzbarkeit für verschiedene Teilgebiete festgestellt. Die Studie wurde Anfang 2019 dem Landratsamt übergeben.
Im Ergebnis der Übergabe der Machbarkeitsstudie wurde im Juni 2019 eingeschätzt, dass die bisherigen öffentlichen Informationen (zwei Bürgerinformationen i. R. der Machbarkeitsstudie) nicht ausreichen sind, um die öffentliche Meinung im Erzgebirgskreis abzubilden. Eine öffentliche Anhörung mittels des Bürgerbeteiligungsportals des Freistaates Sachsen wird als geeignetes Instrument angesehen, um ein umfassenderes Meinungsbild einzuholen.
Im Zeitraum vom 30.09.2019 bis 30.11.2019 wurde auf dem Online-Portal unter Bereitstellung der kompletten Machbarkeitsstudie und der zugrundeliegenden Bundesförderrichtlinie in Verbindung mit einem Fragebogen durch das Landratsamt Erzgebirgskreis eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im Nachgang erfolgte die Aufbereitung der Ergebnisse als Grundlage für die Entscheidung im Kreistag.
Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurden zur Kreistagssitzung am, 24.06.2020 zwei Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer 491: Stellung eines Antrages zur Aufnahme des Erzgebirgskreises in das Förderprogramm des Bundes „chance.natur“ zu stellen.
Beschlussnummer 492: Der Landkreis als Projektträger stellt für die Untersuchungsgebiete „Bergwiesen und Moore des Kammbereichs von Satzung bis Rübenau“ und „Crottendorf und Sehmatal“ einen Förderantrag beim Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Der Förderantrag (hier für Projekt I) setzt sich aus zwei Verfahrensschritten zusammen: der Projektskizze und nach erfolgtem positivem Votum durch das BfN dem eigentlichen Projektantrag.
In Vorbereitung auf die Erstellung der Projektantragsunterlagen wurden in Zusammenarbeit zwischen dem sächsischen Umweltweltministerium (SMEKUL) und dem LRA Erzgebirgskreis zwei digitale Antragskonferenzenam 19. und 20.05.2021 durchgeführt.
Am 21.06.2021 erfolgte über das sächsische Umweltministerium (SMEKUL) die Mitteilung, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die eingereichte Projektskizze befürwortet und der Landkreis als Projektträger einen Antrag für ein Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“ einreichen kann.
Ab Juli 2021 erfolgte die Erarbeitung der fachlichen Antragsunterlagen inklusive der Einbindung der Arbeits-, der Beteiligungs- und der Entscheidungsebene. Ergänzend erfolgte am 12.05.2022 eine fachspezifische Gebietsbereisung durch das SMEKUL mit den zu beteiligenden nachgeordneten Strukturen.
Der Antrag für das Naturschutzgroßprojekt wurde am 12.07.2022 an das BfN und SMEKUL gesandt. Zu den Inhalten der Antragsunterlagen sowie zum weiteren geplanten Vorgehen (Etablierungsphase) erfolgte am 10.10.2022 eine digitale Informationsveranstaltung (Teilnehmerkreis entsprechend der Antragskonferenzen).
Beschreibung Projekt I Presse/Service Projekthistorie Förderrichtlinie
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