Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises und der Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die wahlberechtigt und stimmberechtigt in Kreisangelegenheiten sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis wohnen.
Dem Kreistag obliegt als Hauptorgan die kommunalpolitische Arbeit. Er kontrolliert seine Beschlüsse und kann vom Landrat Informationen zu wichtigen Angelegenheiten des Landkreises erfragen. Der Kreistag kann beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen, soweit keine gesetzliche Regelung entgegensteht. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.
Der Kreistag des Erzgebirgskreises wurde am 9. Juni 2024 für fünf Jahre gewählt. Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie Ersatzpersonen der Wahl zum 4. Kreistag im Erzgebirgskreis finden Sie in der Ausgabe 28 des Amtsblattes des Erzgebirgskreisesvom 21. Juni 2024.
Die konstituierende Sitzung des 4. Kreistages des Erzgebirgskreises fand am 04.09.2024 im Landratsamt Erzgebirgskreis in Annaberg-Buchholz statt.